LandesNachrichtenPortal

Nordkooperation zur Sicherungsverwahrung / Sicherungsverwahrte aus Schleswig-Holstein sollen übergangsweise in der JVA Fuhlsbüttel untergebracht werden

(LNP) Hamburg hat sich bereit erklärt, ab dem 1. Juni 2013 übergangsweise bis zu 11 Personen aus Schleswig-Holstein in der Abteilung für Sicherungsverwahrte der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel unterzubringen. Die zuständige Kieler Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Anke Spoorendonk und die Hamburger Senatorin für Justiz und Gleichstellung Jana Schiedek haben sich auf Eckpunkte einer Zusammenarbeit verständigt. Über Einzelheiten und die Frage, ob daraus eine dauerhafte Zusammenarbeit erwächst, werden die beiden Länder in den kommenden Monaten verhandeln.

„Uns ist eine gute Nachbarschaft mit Schleswig-Holstein wichtig. Deswegen unterstützen wir unsere Nachbarn im Norden. Wir haben uns bereiterklärt, bis zu elf Sicherungsverwahrte aufzunehmen. Mit unserer Abteilung in Fuhlsbüttel sind wir gut gerüstet“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 dem Bund und den Ländern aufgegeben, bis zum 31. Mai 2013 ein „freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept“ zu entwickeln. Sicherungsverwahrte müssen danach deutlich besser untergebracht werden als Strafgefangene. In Schleswig-Holstein wird es nicht möglich sein, innerhalb der gesetzten Frist eine eigene Einrichtung zu bauen.

Zur Umsetzung der höchstrichterlichen Vorgaben führen die norddeutschen Länder Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Hamburg intensive Kooperationsgespräche. Ziel ist unter anderem ein Behandlungsverbund: „Wir wollen länderübergreifend Spezialisierungen bei den Therapien nutzen und dadurch Synergieeffekte erzielen“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek.

Hamburg ist mit Blick auf den 1. Juni 2013 gut vorbereitet: Bereits im vergangenen Jahr wurde eine moderne Abteilung mit drei Stationen und 31 Plätzen für Sicherungsverwahrte in Betrieb genommen. Aktuell sind 16 Plätze belegt. Sechs weitere Sicherungsverwahrte befinden sich in der Sozialtherapeutischen Anstalt in Fuhlsbüttel. Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genießen die Sicherungsverwahrten größere Freizügigkeiten als Strafgefangene. Die Zimmer sind mit rund 17 qm doppelt so groß wie normale Hafträume und entsprechen damit den Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Es sind mehr persönliche Gegenstände in den Räumen erlaubt. Die Abteilung verfügt unter anderem über Gemeinschaftsräume, Küchen und einen eigenen Außenbereich, der während der verlängerten Aufschlusszeiten grundsätzlich frei zugänglich ist.

Dr. Sven Billhardt
Behörde für Justiz und Gleichstellung, Pressestelle
Tel. 040 42843 3143, Fax: 040 427943 258
E-Mail: pressestelle@justiz.hamburg.de

Die mobile Version verlassen