(lnp) Notstand in bayerischen Krankenhäusern. Landtag stimmt Antrag der SPD zur Lösung des Problems geschlossen zu. Staatsregierung soll einen Runden Tisch einrichten, um die Notsituation in den bayerischen Krankenhäusern in den Griff zu bekommen.
Erfolg für die SPD im Bayerischen Landtag. Das Parlament hat einem Dringlichkeitsantrag der Sozialdemokraten zur Notfallversorgung in bayerischen Krankenhäusern zugestimmt. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, einen Runden Tisch einzurichten, um Maßnahmen zur Behebung der Probleme von Notaufnahmen zu ergreifen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Kathrin Sonnenholzner sagte dazu: „Die Grippewelle in Bayern hat uns fest im Griff. Abgesehen davon kämpfen die Krankenhäuser aber schon seit Jahren mit steigenden Patientenzahlen in den Notaufnahmen. Im Moment ist die Situation aber besonders dramatisch. Die Notaufnahmen müssen sogar schon Patienten abweisen! Diese Situation ist unerträglich, es müssen jetzt schnell Lösungen erarbeitet werden.“
Zu dem Runden Tisch sollen alle wichtigen Verantwortlichen im bayerischen Gesundheitssystem eingeladen werden – zum Beispiel die Kassenärztliche Vereinigung, die Träger der Krankenhäuser, die bayerische Krankenhausgesellschaft, die Kommunalen Spitzenverbände, die verschiedenen Rettungsorganisationen sowie Verantwortliche des Wissenschaftsministeriums als Vertreter der Universitätskliniken.
Die SPD-Fraktion macht in dem Dringlichkeitsantrag deutlich, dass für die derzeitige angespannte Situation vor allem die unzureichende Vergütung in der Notfallmedizin verantwortlich ist. „Eine komplette ambulante Notfallversorgung eines Patienten wird aktuell mit durchschnittlich 30 bis 60 Euro vergütet. Dem stehen Kosten von rund 130 Euro gegenüber“, erklärt Sonnenholzner. „Dadurch, dass die Krankenhäuser versuchen, die Verluste anderweitig zu kompensieren, leidet auch die Qualität in der Notfallversorgung.“
Die SPD-Fraktion regt in ihrem Antrag außerdem an, zu prüfen, ob zusätzlich Krankenhäuser verpflichtet werden können, eine Notaufnahme einzurichten. „Dies könnte über den so genannten Krankenhausplan erfolgen, der über die staatliche finanzielle Förderung der bayerischen Krankenhäuser entscheidet.“
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