Startseite BundesländerHessen NSU-Morde / Verzerrungen und Unterstellungen der Opposition dienen nicht der Aufarbeitung“ – „Sachliche Berichterstattung und Fakten des Innenministeriums lassen Oppositionstheatralik und Diffamierung ins Leere laufen“

NSU-Morde / Verzerrungen und Unterstellungen der Opposition dienen nicht der Aufarbeitung“ – „Sachliche Berichterstattung und Fakten des Innenministeriums lassen Oppositionstheatralik und Diffamierung ins Leere laufen“

von Frank Baranowski
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(LNP) „Obwohl Einigkeit im Hinblick auf erkannte Mängel und eine erforderliche Neuorientierung beim Verfassungsschutz längst besteht, versucht die Opposition die NSU-Morde politisch zu instrumentalisieren. Der sachliche Bericht des Innenministeriums hat erneut gezeigt, dass es keine neuen Erkenntnisse gibt. Das Handeln der Hessischen Sicherheitsbehörden gibt keinen Anlass, die Mitarbeiter zu diffamieren. Die Theatralik der Opposition läuft gänzlich ins Leere. Die Verzerrungen und Unterstellungen dienen nicht der sachlichen Aufklärung. Im Gegenteil, durch die Politisierung und Verzerrungen wird man weder den Opfern gerecht noch hilft das im Kampf gegen den Rechtsextremismus“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU- Landtagsfraktion, Holger Bellino, heute im Innenausschuss des Hessischen Landtages.
 
„Heute wurde erneut deutlich, dass es einen ordnungsgemäßen Umgang mit den Akten gab. Anders als in anderen Bundesländern wurden die Löschungen- und Aufbewahrungsfristen sorgfältig beachtet. Dies hat der Datenschutzbeauftragte bei Kontrollen auch bestätigt. Desweiteren wurde deutlich, dass keine Akten zurückgehalten wurden, sondern die über 1000 Akten innerhalb von drei Wochen gesichtet und zügig entsprechend den Beweisbeschlüssen dem Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag übersendet wurden. Im Hinblick auf den Quellenschutz verkennt die Opposition, dass der Schutz der Bevölkerung, insbesondere im Hinblick auf islamistische Bedrohungen, abzuwägen war mit der  Offenlegung zum Zweck der Strafverfolgung. Die Güterabwägung kann in solchen Fällen nur zugunsten des Schutzes der Bevölkerung ausfallen. Im Übrigen hat eine entsprechende Beratung mit Landes- und Bundesamt für Verfassungsschutz stattgefunden“, so Bellino.

Christoph Weirich, Pressesprecher
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