(LNP) Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hat – gemeinsam mit den Freien Wählern – vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die 3-Prozent-Klausel bei der Europawahl eingereicht. Juristischer Beistand ist der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Universität Speyer).
Zu den Gründen der Klage sagte Sebastian Frankenberger, Bundesvorsitzender der ÖDP, auf der heutigen Pressekonferenz: „Das Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Jahren die 5-Prozent-Hürde bei der Europawahl abgeschafft. Dass Bundestag und Bundesrat jetzt wieder eine Hürde einführen wollen, ist den Bundesverfassungsrichtern gegenüber respektlos.“
Der Hintergrund: Am 9. November 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht einer Klage gegen die 5-Prozent-Hürde bei der Europawahl stattgegeben und im Urteil geschrieben, dass es keine Notwendigkeit für eine Sperrklausel gebe. Hätte das Urteil rückwirkend für die Europawahl 2009 gegolten, säße die ÖDP nun mit einem Vertreter im Europäischen Parlament. Durchgefochten hatte die Klage auch damals schon Prof. Hans Herbert von Arnim. Zur aktuellen Klage gegen die 3-Prozent-Klausel sagt von Arnim: „Die 3-Prozent-Klausel verletzt die Rechte kleinerer Parteien und ihrer Wähler massiv, ohne dass es dafür eine gewichtige Rechtfertigung gäbe. Denn die Stimmen, die dem Fallbeil zum Opfer fallen, fallen nicht einfach unter den Tisch, wie immer geschrieben wird, sondern kommen auch noch ganz anderen, konkurrierenden Parteien zugute.“
Das Bundesverfassungsgericht wird am 18. Dezember über die Klage von ÖDP Freien Wählern und die Klagen anderer kleinerer Parteien in gleicher Sache verhandeln. Die ÖDP hofft auf eine rasche Entscheidung, da bald die Vorbereitungen für die Europawahl anstehen.
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