Startseite BundesländerHessen ÖPNV / Ulrich Caspar: „ÖPNV ist zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge“

ÖPNV / Ulrich Caspar: „ÖPNV ist zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge“

von Frank Baranowski
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(LNP) „Sowohl im ländlichen Raum als auch in den Städten sind die Menschen auf einen funktionierenden, leistungsstarken öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen und Bahnen angewiesen. Das neue ÖPNV-Gesetz wird einen modernen und flexiblen Rahmen für die Arbeit der Verkehrsverbünde in Hessen schaffen und die Zusammenarbeit von Nahverkehrsgesellschaften erleichtern. Diese neuen Möglichkeiten gewährleisten, dass auch zukünftig ein breites Angebot bereitgestellt werden kann. Der Entwurf ist ein solider Vorschlag im Sinne der Kunden und der Verkehrsdienstleister. Diese Intention des Gesetzentwurfes teilen alle wesentlichen Beteiligten.“ Dieses Resümee zog heute in Wiesbaden der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Ulrich Caspar, im Anschluss an die Anhörung zum Gesetzentwurf, in der Vertreter der Landkreise, Kommunen, Verkehrsverbünde und anderer Institutionen Stellung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung bezogen.
 
Der Entwurf sähe vor, die Aktivitäten der Verkehrsverbünde und der lokalen Nahverkehrsorganisationen noch besser als bislang aufeinander abzustimmen, z. B. durch die Möglichkeit, Kooperationsverträge zu schließen und bestimmte Aufgaben, z. B. beim Marketing oder im Vertrieb, gemeinsam wahrzunehmen. Zudem solle eine nachhaltige Infrastrukturplanung und -finanzierung durch eine engere Einbeziehung der Aufgabenträger (zumeist der Landkreise und kreisfreien Städte) bei der Erstellung der Nahverkehrspläne gesichert werden.

Zu den kritisierten Punkten sagte Caspar: „Natürlich müssen in einem Gesetzentwurf sehr unterschiedliche Interessen unter einen Hut gebracht werden. Aber eine reine Besitzstandswahrung kann nicht die Lösung für wachsenden Verkehr sein.“
 
Caspar machte vor diesem Hintergrund abschließend deutlich: „Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen stehen weiterhin zur Finanzierung eines nachhaltigen guten Nahverkehrsangebots, sowohl im Ballungsraum als auch in der Fläche. Mit der Schuldenbremse haben die hessischen Bürgerinnen und Bürger das Land richtigerweise auf Sparkurs gesetzt. Daher wollen wir mit dem Gesetzentwurf das hochwertige Angebot des öffentlichen Nahverkehrs in Hessen aufrechterhalten ohne die Subventionierung mit Steuergeldern immer höher treiben zu müssen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Land Hessen und den Kommunen muss, um effiziente Verwaltungsstrukturen zu schaffen, hierbei im Mittelpunkt stehen.“

Christoph Weirich, Pressesprecher
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