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Ortsverlegung des Mahngangs Täterspuren von 2011 vom Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt / Dresden unterliegt vor Gericht

(LNP) Am 13. Februar 2011 wurde der Mahngang „Täterspuren“ – organisiert von der AG Gedenken und angemeldet vom LINKE-Landtagsabgeordneten Falk Neubert – von der Stadtverwaltung Dresden in der Altstadt untersagt und auf die Neustädter Seite verlegt. Diese Verlegung war ein de facto Verbot der Veranstaltung, da an den von der Stadt zugewiesenen Plätzen die Grundausrichtung des Mahngangs, an Stätten des Nationalsozialismus auf die Verbrechen der Täter in den Jahren 1933 bis 1945 aufmerksam zu machen, nicht mehr realisiert werden konnte.

Das Trennungsgebot an der Elbe war der Grund für die Verlegung bzw. des praktischen Verbotes des Mahngangs. Dieses wurde jedoch von der Polizei überhaupt nicht realisiert und es ist fraglich, ob es überhaupt geplant war, da auch die Menschenkette sowohl in der Altstadt als auch auf der Neustädter Seite genehmigt und durchgeführt wurde. Gegen das Verbot des Tätermahngangs durch die Stadt hat der Anmelder, MdL Falk Neubert, Klage erhoben. Juristisch vertreten wurde er dabei vom Berliner Rechtsanwalt Peer Stolle. Vor zwei Monaten hat dieser der Stadt einen außergerichtlichen Vergleich angeboten. Trotz deutlicher Empfehlung der Richterin am Verwaltungsgericht für die Annahme eines solchen Vergleichs, hat die Stadt Dresden diesen abgelehnt.

Nun hat das Verwaltungsgericht Dresden in seinem schriftlichen Urteil festgestellt, dass der Auflagenbescheid der Stadt Dresden rechtswidrig war. Nach Auffassung des Gerichts war die Verlegung und damit das de facto Verbot des Mahngangs Täterspuren unverhältnismäßig. Die Auflage war „nicht geeignet, das von der Beklagten zu ihrer Rechtfertigung vorgetragene Trennungskonzept durchzusetzen. Die von der Beklagten mitgetragene Veranstaltungslage an jenem Tag stand einer Durchsetzung dieses Konzeptes von Anfang an entgegen.“ (Urteil Verwaltungsgericht Dresden, Az.: 6 K 528/11).

Dazu Anmelder und Klageführer MdL Falk Neubert: „Ich bin sehr froh, dass wir vor dem Verwaltungsgericht gewonnen haben. Der Protest gegen die Naziaufmärsche in Dresden darf von der Versammlungsbehörde nicht willkürlich beschnitten oder unterbunden werden. Das wird mit diesem Urteil klargestellt. Der Mahngang Täterspuren wird auch in den nächsten Jahren wichtiger Bestandteil der Antinaziproteste am 13. Februar sein.“

Rechtsanwalt Peer Stolle ergänzt: „Durch eine rechtswidrige Auflage hat die Stadt Dresden am 13. Februar 2011 eine Auseinandersetzung mit den Ursachen des Nationalsozialismus unmöglich gemacht und damit ein fatales Zeichen gesetzt. Es wird Zeit, dass die Versammlungsbehörde ihre Praxis im Umgang mit den Protesten gegen den alljährlichen Nazi-Aufmarsch ändert.“

Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Elke Fahr
stv. Pressesprecherin
Tel: 0351 – 493 5871
E-Mail: elke.fahr@slt.sachsen.de

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