Gebhardt: Klage des Sächsischen Rechnungshofes gegen Standortverlagerung ist gerechtfertigt / FDP-Gezeter hat Stammtischniveau
(LNP) Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen Klage gegen die Verlegung seines Standortes von Leipzig nach Döbeln eingereicht. Grundlage dieses Umzuges