Biesok: Unverständnis für Rechnungshof-Klage gegen Verlegung nach Döbeln
(LNP) Der Sächsische Rechnungshof (SRH) hat beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen beantragt festzustellen, dass der Sächsische Landtag durch Beschluss von Art. 4 des Standortegesetzes den