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Patientendatenschutz im UKE gestärkt / Zahl der Notfallzugriffe auf elektronische Patientendaten reduziert

(LNP) Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hatte im März 2012 eine formelle Beanstandung gegenüber dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ausgesprochen. Anlass der Beanstandung waren die über einen längeren Zeitraum gestiegenen sogenannten Notfall- bzw. Sonderzugriffe und das Fehlen wirksamer technisch-organisatorischer Maßnahmen gegenüber einem möglichen Missbrauch dieses Instruments. Diese Zugriffe ermöglichen jedem Arzt und jeder Ärztin die Einsicht in die jeweilige elektronische Patientenakte, unabhängig davon, ob der Patient bis dahin in seiner/ihrer Behandlung ist.  In der Beanstandung forderte der Datenschutzbeauftragte nicht nur aktuelle Informationen über die Zugriffszahlen. Es sollten auch geeignete Maßnahmen umgesetzt werden, die dazu beitragen, dass  die Zugriffe auf ihre eigentliche Bestimmung eingegrenzt werden. Hierzu gehört insbesondere eine über die Dokumentation hinausgehende systematische Überwachung der Zugriffe.

Die nun vom UKE vorgelegten Zahlen belegen, dass die Notfallzugriffe mittlerweile stark reduziert wurden. Waren es im März 2012 noch 11.671 Zugriffe, wurde die Zahl seitdem fast halbiert (6.007 im Juli). Diese erfreuliche Entwicklung ist eine direkte Folge der Maßnahmen, die im UKE aufgrund der Beanstandung durchgeführt wurden. So wurden beispielsweise fachrichtungsspezifische Zugriffsregelungen angepasst. Alleine durch die gezielt erweiterte Berechtigung für Anästhesisten ist  fast ein Drittel der Notfallzugriffe entfallen. Der Abschluss der Dienstvereinbarung zur Auswertung der Zugriffsprotokolle wurde beschleunigt und die ersten Überprüfungen wurden durchgeführt. Bei Notfallzugriffen, deren Plausibilität sich nicht erschloss, wurde der Ausführende zur Rede gestellt. Für manche Fachbereiche konnten die Zugriffe auf Fall-Nummern statt auf Patientennamen beschränkt werden, was eine missbräuchliche Suche nach namentlich bekannten Personen ausschließt.

Dazu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Wir haben den Eindruck gewonnen, dass der Datenschutz im IT-Management des UKE nun eine aktive Rolle spielt. Insofern haben wir mit der Beanstandung das Ziel erreicht, das wir erreichen wollten. Ich vertraue auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit mit dem UKE, durch die der Datenschutz der Patienten weiter gestärkt wird.“

Auch für die Zukunft wurden regelmäßig stattfindende Gespräche zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem UKE vereinbart.

Pressekontakt/ Rückfragen:
Arne Gerhards, Tel. 040/42854-4153

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