Startseite BundesländerSachsen PDE stellt fest: Legales ‚Fehlurteil‘ des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig

PDE stellt fest: Legales ‚Fehlurteil‘ des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig

von Frank Baranowski
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(LNP) Wenn sich das Bundesverwaltungsgericht in Sachen Religion auf entsprechende Paragraphen des Grundgesetzes zurück zieht, weil eine Mutter Ethik- statt Religionsunterricht für ihre Kinder bei staatlichen Schulen einfordert, bleibt festzustellen, dass auch unser gutes, altes Grundgesetz nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat, in dem es die Forderung der Mutter mit Verweis auf das GG abweist, ein LEGALES FEHLURTEIL gesprochen. Religionsunterricht ist keine Angelegenheit staatlicher Schulen – Trennung von Staat und Kirche. – Der geforderte Ethik-Unterricht ist, wenn man so will, die zeitgerechte Form eines ‚Religionsunterrichts‘. Kinder müssen schon früh etwas über die Vielfalt der Religionen erfahren und die Tatsache, dass es auch Menschen gibt, die nicht an Gott glauben. Die Kinder können nicht früh genug lernen, dass man anständig und achtungsvoll miteinander umzugehen hat und das eine Gleichheit zwischen Frau und Mann besteht. Das steht übrigens auch im Grundgesetz, stellt die PDE fest. 

Karl JOBIG
Industriekaufmann, ehem. TV-Schaffender
Gründer PDE – Politik für Deutschland in Europa
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