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Peter Stephan: „Beschwerde ist konsequent und nachvollziehbar“ – „Wir brauchen eine höchstrichterliche Entscheidung“

(LNP) Als „konsequent und nachvollziehbar“ bezeichnete der Energiepolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Peter Stephan, die seitens der Landesregierung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel hinsichtlich der vorübergehenden Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis im März 2011. Das Gericht hatte die Abschaltung des Kraftwerks nach den Ereignissen von Fukushima für rechtswidrig erklärt und eine Revision nicht zugelassen.

„Die Abschaltung der Kraftwerke nach Fukushima war gesellschaftlicher Konsens. Das Land hat hier das Moratorium schnell und konsequent umgesetzt. Wir teilen die Rechtsauffassung des Gerichts nicht, zumal Hessen nur die Anweisungen des zuständigen Bundesministeriums umgesetzt hat. Außerdem erscheint ein solches Urteil durchaus von grundlegender Bedeutung zu sein. Deshalb ist es richtig, jetzt die Beschwerde einzureichen, damit dieses Urteil höchstrichterlich überprüft werden kann“, so Stephan.

Bedauerlich sei, dass die Opposition weiterhin polemisch und nicht an der Sache orientiert die Interessen von RWE befeuere, indem sie die Rechtsposition des Landes schlechtrede. „Damit machen sich SPD und Grüne zu Lobbyisten von RWE“, so Stephan.

Christoph Weirich, Pressesprecher
Katrin Schäfer, Stellvertretende Pressesprecherin
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