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Peter Stephan: „Industrieunternehmen und Industriearbeitsplätze in Hessen erhalten“ – „Standortfaktor ‚Energiekosten‘ im Blick behalten“

(LNP) Als „verständliches und berechtigtes Anliegen der hessischen Industrie“ bezeichnete der Energiepolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Peter Stephan, die heutigen Forderungen der hessischen Industrieunternehmen nach Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz, die den Anstieg des Industriestrompreis bremsen und damit die hessische Industrie international wettbewerbsfähig halten soll. „Die Industrie in Hessen ist stark und leistet damit einen entscheidenden Beitrag dazu, dass es unserem Land wirtschaftlich so gut geht wie noch nie. Aber die hohen Strompreise in Deutschland sind eine Belastung für Unternehmen mit hohem Energiebedarf. Wir müssen alles dafür unternehmen, dass die Energiekosten kein Standortnachteil für Hessen werden und Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden, weil der Strom zu teuer ist. Deshalb stehen wir zu den derzeitigen Regelungen des EEG, insbesondere zur besonderen Ausgleichszulage, welche die im internationalen Wettbewerb stehende  stromintensive Produktionsunternehmen entlastet“, so Stephan.

„Ebenso ist es unser Anliegen, die normalen Verbraucher nicht noch stärker zu belasten. Weitere Ausnahmen für die Industrie dürfen nicht zu Belastungen der Kleinverbraucher führen. Auch wenn die Forderungen des Unternehmerverbandes VhU verständlich sind, wird man sehr genau hinschauen müssen, was mit welchen Mitteln – auch unter Berücksichtigung der EU-Rahmenbedingungen – finanzierbar ist. Das Volumen der Entlastungen wird kaum steigen können, über die Verteilung wird aber zu reden sein. Die Vorschläge der VhU bieten hier eine gute Grundlage für die weiteren Gespräche“, sagte Stephan.

Der CDU-Landtagsabgeordnete verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die besondere Ausgleichzulage, also die Ausnahme der energieintensiven Industrie von der EEG-Umlage, den Normalverbraucher rund 0,6 Cent pro Kilowattstunde verbrauchten Stroms koste. Das seien für einen Durchschnittshaushalt weniger als zwei Euro im Monat. Stephan: „Wenn wir mit dieser Regel dazu beitragen, dass die vielen tausend Arbeitsplätze hier bei uns erhalten bleiben, ist das gut angelegtes Geld. Grundsätzliche müssen und werden wir die Ausnahmeregelungen aber kritisch darauf überprüfen, ob sie in ihrer derzeitigen Ausgestaltung zielgerichtet sind oder an welchen Stellen man hier nachsteuern muss.“

Christoph Weirich, Pressesprecher
Katrin Schäfer, Stellvertretende Pressesprecherin
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