(LNP) „Auch wenn der Erlass zur Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig war, bleibt es dabei: Die Entscheidung zur Stilllegung folgte 2011 dem Willen der überwiegenden Mehrheit der Menschen in Hessen und deren Sicherheitsbedürfnis nach den Ereignissen von Fukushima. Sie war auch von allen politischen Kräften im Land gewünscht. Daher bleibe ich dabei, dass die Entscheidung unabhängig des Urteils richtig und notwendig war“, erklärte der Energiepolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Peter Stephan, in der Debatte um die Stilllegung des südhessischen Kernkraftwerks.
„Anders als die Sozialdemokraten behaupten, ist mit der Entscheidung des Gerichts keine Vorentscheidung über mögliche Schadenersatzansprüche von RWE gegen das Land gefallen. Dazu bedarf es eines separaten Zivilprozesses, der noch gar nicht eingeleitet, geschweige denn entschieden ist. Auch, ob sich ein solcher Anspruch gegen das Land oder den Bund richten würde, ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht entschieden. Für mich ist klar, dass der Bund die Sachhoheit an sich gezogen hatte und damit die Verantwortung trägt. Schließlich hat er den Wortlaut der Verfügung für alle betroffenen Länder vorgegeben. Wir werden weiter daran arbeiten, möglichen Schaden vom Land abzuwenden – gleiches erwarte ich auch von der Opposition“, so Stephan.
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