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PIRATEN klagen gegen britische Überwachung

(LNP) Am 28. August wurde durch Berichte des NDR und der Süddeutschen Zeitung bekannt, dass der britische Geheimdienst GCHQ Spionage in Glasfaserkabeln der Deutschen Telekom AG betrieben hat. Die Berichte bestätigen, dass auch Kabel auf Sylt angezapft wurden. Die Piratenpartei verlangt von der Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen und fordert die Bundesregierung auf, sich für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien einzusetzen.

»Die jetzt bekannt gewordene direkte Anzapfung der Telekom-Kabel  greift in die durch das Grundgesetz gesicherten Rechte jedes Einzelnen  Bürgers ein. Nach Artikel 10 des Grundgesetzes sind Briefgeheimnis  sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich. Die Bundesregierung muss unverzüglich die Wahrung dieser für eine freihheitliche Demokratie grundlegenden Rechte sicherstellen und dazu Sofortnahmen ergreifen. Es kann nicht sein, dass wir im Wochenrhythmus immer neue Erkenntnisse zu dem staatlichen Überwachungsterror scheibchenweise präsendiert bekommen und die verantwortlichen Regierungsmitglieder jetzt vor der Bundestagswahl das Thema aussitzen«, so Bernd Schreiner Bundestagskandidat aus dem Wahlkreis 197 (Suhl-Schmalkalden-Meiningen-Hildburghausen).

Bereits vor knapp drei Wochen hat die Piratenpartei auf erste Enhüllungen reagiert, die auf ein konsequentes Anzapfen von Internetleitungen auch in Deutschland hinweisen.

Udo Vetter, Bundestagskandidat der PIRATEN aus Düsseldorf, erstattete als Anwalt für den schleswig-holsteinische Landtagsabgeordneten Wolfgang Dudda sowie weitere Piraten-Politiker Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Kiel leitete die Strafanzeige an den mittlerweile zuständigen Generalbundesanwalt weiter. Dieser hat sich bisher nicht geäußert, ob er ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zu geheimdienstlicher Tätigkeit einleitet.

Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen
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