(LNP) Zur heutigen Vernehmung von Zeugen im Untersuchungsausschuss zur Polizeichef-Affäre erklärt Hermann Schaus, innenpolitischer Sprecher und Untersuchungsausschuss-Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Hat der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier bei der Besetzung des Chefpostens der hessischen Bereitschaftspolizei nicht nur einen CDU-Parteifreund bevorzugt, sondern auch gegen geltendes Recht verstoßen? Nach der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Polizeichef-Affäre muss diese Frage eindeutig mit ‚Ja‘ beantwortet werden.
Die von Bouffier und Boris Rhein (CDU), Ex-Innenstaatsekretär und heute Innenministerium, der Bewerber Wolfram Ritter habe seine Bewerbung zurückgezogen, ist ein Konstrukt der Landesregierung. Diese Behauptung taucht vor Bekanntwerden der Affäre in den Akten mit keinem Wort auf. Und das, obwohl Gerichte, die juristische Fachabteilung des Ministeriums, die gesamte Ministeriumsspitze und der Anwalt Ritters sich nach der Ernennung des CDU-Manns Langeckers umfassend zum gesamtem Themenkomplex ausgetaucht haben.“
Nie sei ein Bewerbungsverzicht Ritters auch nur ein einziges Mal erwähnt worden, so Schaus. Es stelle sich die Frage: Warum nicht, wo doch dem Land Hessen eine negative Gerichtsentscheidung in der Personalie große Kosten und weitere Klagen drohten?
Schaus: „Dass man sich im Ministerium auf den Fall der öffentlichen Debatte mit der Erarbeitung von geeigneten Öffentlichkeitsstrategien vorbereitet hat, zeigt deutlich: Es wurde das Märchen vom ordnungsgemäßen und sauberen Verfahren und dem freiwilligen Verzicht Ritters gestrickt. Das heißt: Parlament und Öffentlichkeit wurden bewusst getäuscht.“
Thomas Klein
Pressesprecher
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