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Popularklage gegen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz

Hanisch: Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte diskriminierend und Verstoß gegen Bayerische Verfassung

(LNP) Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion hat heute Popular­klage zum Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Nach Artikel 39 des Kommunalwahlgesetzes (GLKRWG) kann ein berufsmäßiger erster Bürgermeister oder Landrat nicht gewählt werden, wenn er am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat. „Diese Altersbegrenzung stellt unserer Überzeugung nach eine nicht hinnehmbare Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes der Berufsfreiheit sowie im Besonderen des Wahlrechts der bayerischen Bürgerinnen und Bürger dar – sie ist diskriminierend“, so Joachim Hanisch, MdL und Innenausschussvorsitzender des Bayerischen Landtags. „Jeder Bürger sollte eigenständig und frei darüber entscheiden können, welchem Kandidaten er sein Vert rauen schenkt. Die Befähigung und Eignung kann jedenfalls nicht am Alter bemessen werden.“

Bernhard Pohl, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Landtagsinnenausschusses: „Ehrenamtlich tätige Bürgermeister unterliegen ebenso wie Minister keiner Altersbegrenzung – daran wird die verfassungswidrige Ungleichheit besonders deutlich. Der Gesetzgeber muss sich daher fragen lassen, warum ein Ministerpräsident im Alter von weit über 70 Jahren gewählt werden kann, wenn doch angeblich die Leistungsfähigkeit von Politikern ab dem 65. Lebensjahr pauschal abnehmen soll. Wissenschaftlich gibt es dafür ohnehin keine Erkenntnisse.“ Da die Vorschrift gleich mehrere Grundrechte der bayerischen Verfassung verletze, sehe er gute Erfolgsaussichten für den Rechtsstreit, so Pohl.

Der Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof war ein Antrag der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion nach Abschaffung der Altersbeschränkung vorausgegangen. Dieser hatte jedoch im Landtagsverfassungsausschuss keine Mehrheit gefunden, woraufhin die FREIEN WÄHLER die Münchner Rechtsanwältin Nela Softić mit der Erarbeitung der Klage beauftragten und nun eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Höchstaltersgrenze verlangen.

FREIE WÄHLER LANDTAGSFRAKTION
Dirk Oberjasper
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