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Pörksen: Frauenanteil in Kommunalparlamenten nachhaltig erhöhen

(LNP) Die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes, die den Aufdruck geschlechterparitätsbezogener Angaben auf den amtlichen Stimmzetteln regeln, sind verfassungswidrig. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz nunmehr im Hauptsacheverfahren. Carsten Pörksen, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, erklärt dazu:

„Die Entscheidung des Gerichts akzeptieren wir selbstverständlich. Wir halten an dem Ziel fest, den Frauenanteil in den Kommunalparlamenten nachhaltig zu erhöhen. Dazu werden wir in Ruhe das Urteil auswerten und dann nach neuen Wegen suchen, dieses Ziel zu erreichen. Die Entscheidung zeigt aber auch, dass der von der CDU-Fraktion aufgezeigte Weg, den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes auf dem Stimmzettel zu zitieren, nicht verfassungsgemäß gewesen wäre. Auch hier sind neue Überlegungen erforderlich. Fest steht jedenfalls, dass die SPD-Fraktion einen Frauenanteil von unter 20 % in den Kommunalparlamenten nicht weiter hinnehmen wird.“

SPD-Landtagsfraktion
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