(LNP) In der heutigen Ratsversammlung beantragte die Ratsfraktion der FREIEN WÄHLER eingangs der Tagesordnung eine Unterbrechung der Ratssitzung.
Die Fraktion wollte in der 10-minütigen Pause klären, ob man der Tagesordnung in der vorliegenden Form zustimmen könne. Sie beschloss dann, der Tagesordnung nicht zuzustimmen.
Zuvor hatte Ratsherr Dr. Kirchner OB Elbers aufgefordert zu erklären, warum heute ein Antrag mit Resolutionscharakter (TOP 26f) unbeanstandet Aufnahme in die Tagesordnung gefunden hatte, während im Januar vier Anträge der FREIEN WÄHLER mit ähnlichem Charakter vom Oberbürgermeister von der Tagesordnung genommen worden waren.
Damals hatte der OB dies folgendermaßen begründet: Er könne die Anträge nicht vom Rat behandeln lassen „da für die Antragsgegenstände keine Verbandskompetenz besteht. Das werden Sie wissen, wenn Sie sie gelesen haben. Hierzu gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung. Wenn Sie wünschen, trage ich Ihnen das vor.“
Heute bat Dr. Kirchner den Oberbürgermeister, die höchstrichterliche Rechtsprechung vorzutragen, die die vier Anträge der FREIEN WÄHLER nicht zulasse, den heutigen Antrag mit Resolutionscharakter aber doch. In allen Fällen sei aus seiner Sicht für die Antragsgegenstände keine Verbandskompetenz gegeben
Diese Erklärung mochte der Oberbürgermeister heute nicht geben. Er lehnte es ebenfalls ab, TOP 26f mit der von ihm im Januar gegebenen Begründung von der Tagesordnung zu nehmen.
Die Ratsfraktion der FREIEN Wähler wird nun entsprechend prüfen lassen, welche „höchstrichterliche Rechtsprechung“ dieser Ungleichbehandlung von Resolutionsanträgen zugrunde liegt.
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