Startseite BundesländerHessen Recht auf Integration in Arbeit ist ein Gebot der Verfassung – gerade auch für Menschen mit Behinderungen

Recht auf Integration in Arbeit ist ein Gebot der Verfassung – gerade auch für Menschen mit Behinderungen

von Frank Baranowski
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(LNP) Zum Welttag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember erklärt Marjana Schott,  behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Auch in der kommenden Legislaturperiode wird sich DIE LINKE für das individuelle Recht auf Integration in Arbeit einsetzen – und gerade auch für Menschen mit Behinderung. Artikel 28 der Hessischen Verfassung schreibt das Recht auf Arbeit entsprechend der individuellen Fähigkeiten fest.“

Wie dringlich die praktische Verwirklichung dieses Rechts gerade in Hessen sei, zeigten die über 13.000 schwerbehinderte Menschen, die 2013 in Hessen offiziell arbeitslos gemeldet seien. Mit ca. 80% werde der weit überwiegende Teil der Behinderungen im Laufe des Arbeitslebens erworben. Der zur Vermeidung vieler Behinderungen notwendige Arbeits- und Gesundheitsschutz koste allerdings Geld, weshalb in den Unternehmen daran gespart werde. Daher müsse sich die Landesregierung in den Betrieben für mehr vorbeugenden Gesundheitsschutz einsetzen.

Schott: „Um mit gutem Beispiel voranzugehen, dürften öffentliche Aufträge nur noch an solche Firmen zu vergeben, die integrativ mit behinderten Personen arbeiten.“

Thomas Klein
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag
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