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21. November 2024
Sachsen

Rechtskreis des SGB II bei sächsischen Sozialgerichten 2011 und 2012“ (Drucksache 5/11282) erklärt der Fragesteller und sozialpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE Dr. Dietmar Pellmann

(LNP) Vor zehn Jahren verkündete der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder die berühmt-berüchtigte Agenda 2010, die zu radikalen Einschnitten in die sozialstaatliche Verfasstheit unserer Gesellschaft führte. Insbesondere das Herzstück dieser Agenda „Hartz IV“ hat auch und gerade in Sachsen zu mehr Armut und Ausgrenzung geführt. Mindestens ein Viertel der heute Langzeitarbeitslosen ist seit dem Start von Hartz IV im Januar 2005 ununterbrochen auf Arbeitslosengeld II angewiesen, ohne wirkliche Aussicht auf Veränderung.

Zwar gibt es mittlerweile keine Großdemonstrationen mehr, wie wir sie 2004 und 2005 erlebten, aber der Widerstand ist keineswegs erloschen. Er hat nur andere Formen angenommen. Das beweist der kontinuierliche Anstieg von Klagen vor den sächsischen Sozialgerichten. Waren das zum Rechtskreis des SGB II (Hartz IV) im Jahr 2006 noch etwas mehr als 6.000, so hat sich deren Zahl bis Ende 2012 auf über 31.600 erhöht und damit mehr als verfünffacht. Selbst gegenüber dem Jahr 2011 wurden ca. 500 Klagen mehr registriert, obwohl die Zahl der auf Hartz-IV-Leistungen Angewiesenen insgesamt leicht rückläufig war. Ende vergangenen Jahres waren bei den sächsischen Sozialgerichten noch 37.125 Hartz-IV-Klagen anhängig und darüber hinaus beim Landessozialgericht mehr als 3.000 Berufungsverfahren.

Nach wie vor sind Probleme bei der Gewährung der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) der hauptsächliche Klagegrund. Hier sind die sächsische Staatsregierung und die sie tragenden Koalitionsparteien in der Mitverantwortung. Seit Monaten liegt ein Gesetzentwurf auf Eis, weil er an den Anforderungen völlig vorbei geht. Die Linksfraktion fordert einheitliche Richtwerte für KdU, die für Betroffene ein menschenwürdiges Wohnen sichern. Stattdessen beteiligt sich die Staatsregierung an Initiativen, um den Zugang zu den Sozialgerichten erheblich zu erschweren. Wer selbst nicht, wie die Staatsregierung, zur Problemlösung beiträgt und den Ausweg in einer Beschneidung der Rechte der Hilfesuchenden sieht, handelt verantwortungslos.

Marcel Braumann
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 5823
Fax: (0351) 496 0384
Mail: Marcel.Braumann@slt.sachsen.de

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