Startseite BundesländerHamburg Referendum gegen Drei-Prozent-Sperrklausel unzulässig – Verfassungsgericht müsste entscheiden

Referendum gegen Drei-Prozent-Sperrklausel unzulässig – Verfassungsgericht müsste entscheiden

von Frank Baranowski
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(LNP) Auf die Ankündigung, gegen die in erster Lesung beschlossene Verankerung von Sperrklauseln für Bürgerschaft und Bezirksversammlungen in der Verfassung ein Referendum zu starten, haben die Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNEN heute gelassen reagiert. Ein solches Referendum wäre nach den Regeln der Hamburger Verfassung unzulässig, heißt es unisono aus den drei Fraktionen, die diese Rechtsfrage vor dem gestrigen Bürgerschaftsbeschluss über die Verfassungsänderung zu den Sperrklauseln  umfassend geprüft haben: Ein Volksbegehren für ein Referendum zu starten, ist demnach nur bei Änderungen von volksbeschlossenen Gesetzen und beim einfachen Wahlgesetz möglich. In diesem Fall wird jedoch die Hamburger Verfassung ergänzt, wie auch bei der Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre. Sollten Mehr Demokratie, ÖDP, FDP und Freie Wähler weiter ein Referendum betreiben wollen, gehen die drei Fraktionen davon aus, dass der Senat noch im Dezember das Verfassungsgericht um eine Zulässigkeitsprüfung bittet. Die Pflicht zur verfassungsrechtlichen Klärung seitens des Senates bei erkennbaren rechtlichen Bedenken gegen Volksinitiative und Referenden hat die Bürgerschaft in diesem Jahr bei der Überarbeitung des Volksabstimmungsgesetzes extra neu und einstimmig geregelt.

Barbara Duden, Fachsprecherin Verfassung und Bezirke der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir hatten uns im Wahlrechtskonsens 2009 einvernehmlich auch mit Mehr Demokratie auf eine 3 Prozent Hürde in den Bezirken und eine 5 Prozent Hürde für die Bürgerschaft verständigt. Es ist schade, dass sich Mehr Demokratie nun – da ein verfassungskonformer Weg für diese vereinbarten Sperrklauseln gefunden ist – nicht mehr an den Grundkonsens von 2009 gebunden fühlt und Unterschriften dagegen sammeln will. Aus unserer Sicht ist ein Referendum gegen diese Verfassungsergänzung unzulässig; wenn nötig wird der Senat dazu das Verfassungsgericht anrufen. Das Verfassungsgericht ist der neutrale Schiedsrichter in solchen Fragen, dann haben wir schnell Rechtsklarheit.“

André Trepoll, verfassungspolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Wie man es auch dreht und wendet – die geplante Wiedereinführung der Drei-Prozent-Hürde betrifft kein vom Volk beschlossenes Gesetz und nicht ein einfaches Wahlgesetz. Daher ist ein fakultatives Referendum in diesem Fall nicht zulässig.“

Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Wir wollen an der moderaten Drei-Prozent-Sperrklausel für die Bezirksversammlungen festhalten und diese in der Hamburger Verfassung verankern. Damit wird auch der Wahlrechtskompromiss aus dem Jahr 2009 rechtlich abgesichert. Damals hatten sich die in der Bürgerschaft vertretenen Parteien CDU, SPD, Grüne und Linke mit dem Verein Mehr Demokratie auf diese Klausel verständigt. Gestern haben selbst Linke und FDP zugegeben, dass die vorliegende Verfassungsänderung rechtlich in Ordnung ist, sie aber politisch anderer Auffassung sind. Wir Grüne gehen davon aus, dass nach Beschlussfassung der Bürgerschaft am 12. Dezember 2013 der Senat zügig an einer rechtlichen Klärung interessiert ist und dafür das Hamburger Verfassungsgericht anruft.“
 
Julia Wagner
Pressesprecherin
CDU-Bürgerschaftsfraktion
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