Startseite BundesländerSachsen-Anhalt Reform des Verfassungsschutzes / Erben: Einsatz von V-Leuten gesetzlich regeln und besser koordinieren

Reform des Verfassungsschutzes / Erben: Einsatz von V-Leuten gesetzlich regeln und besser koordinieren

von Frank Baranowski
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(LNP) Als Konsequenz aus dem Versagen von Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der rechten Terrorzelle „NSU“ sind Bund und Länder dabei, Reformen in der Arbeit der Verfassungsschutzbehörden zu prüfen. Dazu treffen sich die Innenminister am kommenden Dienstag zu einer Sonderkonferenz.

Im Vorfeld der Konferenz fordert Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, dass in Bund und Ländern der Einsatz von V-Leuten gesetzlich geregelt wird. Dieser sei bislang nicht gesetzlich geregelt und keiner externen Kontrolle unterworfen. Allein die Verfassungsschutzbehörden entscheiden, ob, wen und wie sie V-Leute einsetzen.

„V-Leute sei sind keine verdeckten Ermittler, sie sind daher nicht wie Beamte gesetzlichen Bestimmungen unterworfen“, erklärt Erben dazu. „V-Leute sind Informanten aus der Szene, die dem Verfassungsschutz. gegen Geld Informationen zukommen lassen. Darauf können wir nicht gänzlich verzichten. Doch der Einsatz von V-Leuten ist künftig auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Behördeninterne und geheime Regelungen sind nicht ausreichend. Geregelt werden muss unter anderem, welche Gründe einer Anwerbung als V-Person entgegenstehen – wie beispielsweise einschlägige Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren – und wie die Quellen zu führen sind.“

Zudem weist Erben darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex eklatante Abstimmungsprobleme zwischen den Nachrichtendienste zu Tage traten. Deshalb sei eine gesetzliche Verpflichtung zur Quellenkoordinierung geben. Quellen müssten dem Bundesamt für Verfassungsschutz regelmäßig so gemeldet werden, dass dieses einen vollständigen Überblick über den Quelleneinsatz im Bundesgebiet erhält. Es könne nicht sein, dass Bund und Länder V-Leute im Einsatz haben, von denen sie untereinander nichts wissen.

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