Startseite BundesländerBayern Regelung zur aktiven Sterbehilfe geht nicht weit genug

Regelung zur aktiven Sterbehilfe geht nicht weit genug

von Frank Baranowski
0 Kommentare

(LNP) Kritik erhält die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für ihren Gesetzentwurf zur Sterbehilfe aus der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag.

„Wer die Schutzmauern in unserem Wertesystem nicht stabil genug macht, hat irgendwann eine schutzlose Gesellschaft zu verantworten“, kritisierte Bernhard Seidenath, der Sprecher für bioethische Fragen der CSU-Fraktion. Auch der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, sein Kollege Dr. Thomas Zimmermann, wandte sich strikt gegen die ausdrückliche Ausnahme von einer Strafbarkeit für Ärzteschaft und Pflegekräfte. „ Damit senden wir ein falsches rechtspolitisches Signal. Der Weg innerhalb der Ärzteschaft geht deshalb zu Recht in eine andere Richtung, wenn man die entsprechenden Änderungen in der Musterberufsordnung anschaut.“

Der Gesetzentwurf aus Berlin geht den beiden Abgeordneten nicht weit genug.

Die CSU-Fraktion verschließe nicht die Augen vor den Leiden, die viele kranke Menschen und ihre Angehörigen schwer belasten würden. „Wir setzen uns seit Jahren mit Erfolg für einen Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizversorgung ein“, so Zimmermann. „Wenn der letzte Abschnitt des Lebenswegs für kranke Menschen erträglich und würdig gestaltet wird, wird auch Selbstmord für immer mehr Menschen kein gewünschter Weg mehr sein.“, führte Seidenath aus.

Seidenath weiter: „Wir haben hier schon viel erreicht. Wir müssen aber über weitere Schritte, auch im Strafrecht, nachdenken. Wir brauchen klare Grenzen. Gewerbliche oder organisierte Sterbehilfe müssen strafbar sein.“ Ärzte und Pflegepersonal dürften nicht generell von einer Strafbarkeit ausgenommen werden. „Deshalb fordern wir die Bundesjustizministerin auf, ihren Gesetzentwurf in diesem Sinn weiterzuentwickeln.“, so Zimmermann abschließend.

Quelle: csu-landtag.de

Das könnte dir auch gefallen