(LNP) René ROCK, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion erklärt zur heutigen Presseberichterstattung zum Hessischen Kinderförderungsgesetz: „Grundsätzlich müssen Kindertagesstätten, die länger als sechs Stunden geöffnet sind, natürlich auch weiterhin ein Mittagessen anbieten. Die bisherige Regelung in §32 des Hessischen Kinderförderungsgesetzes hätte dazu geführt, dass alle Kindertageseinrichtungen, die länger als sechs Stunden geöffnet sind, ohne Ermessensspielraum von der Landesförderung ausgeschlossen wären. Mit der nun vorgenommenen Änderung kann die Landesregierung in Ausnahmefällen auch weiterhin eine Landesförderung vorsehen. Dies ist nur in begründbaren Ausnahmefällen vorgesehen, in der Regel müssen alle Kindertagesstätten mit einer Öffnungszeit von mehr als sechs Stunden ein Mittagessen anbieten.“
Rock sagt weiter:
„Bezeichnend ist allerdings, dass die Opposition auch weiterhin auf dem Rücken der Kinder Wahlkampf betreibt. Seit Beginn der Diskussionen werden Sachverhalte verkürzt dargestellt und eine nicht an der Sache orientierte Diskussion geführt. Dies hat zu einer erheblichen Verunsicherung von Eltern und Erziehern geführt. Alle Argumente der Opposition werden zwar laut und vehement verkündet, sind allerdings bei genauerem Hinsehen nichts weiter als das übliche Oppositions-Getöse. Daher fordere ich die Opposition erneut auf, nicht zu polemisieren und zu verunsichern, sondern einen eigenen Vorschlag vorzulegen. Hierzu scheint die Opposition jedoch auch nach über vier Monaten nicht in der Lage zu sein.“
Daniel Rudolf
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