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19. Oktober 2024
Hessen

Rolf Müller: „Angriffe der Opposition gegen Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses sollen von eigenen Fehlern ablenken“ – „Denn sie wissen nicht was sie tun – Rot-Rot-Grün sollte sich mit den Regularien des Untersuchungsausschusses vertraut machen

(LNP) „Die Angriffe der Opposition gegen den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses UNA 18/3 sollen augenscheinlich die eigenen Fehler überdecken. Getrieben von der Linken agieren SPD und Grüne plan- und kopflos bei ihren Skandalisierungsversuchen. In völliger Unkenntnis der rechtlichen Grundlagen beschipfen sie den Vorsitzenden für eine Entscheidung, die sich nach der Verfassung richtet und von ihm nicht anders getroffen werden durfte. Zu diesem Ergebnis kam auch eine juristische Bewertung der neutralen Landtagsverwaltung. Für die Beantragung einer Sondersitzung drei Werktage vor der nächsten einvernehmlich vereinbarten Sitzung des Untersuchungsausschusses bedarf es nach der Verfassung eines Grundes, der von der Opposition weder vorgetragen wurde, noch ersichtlich ist!“, so der Obmann der CDU-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss 18/3, Rolf Müller, heute in Wiesbaden.

„Der Landtag hat in voller Kenntnis seiner Kompetenz dies regeln zu dürfen, gerade keine Anwendbarkeit der Geschäftsordnung auf Untersuchungsausschüsse vorgesehen. Damit ergibt sich das Sondersitzungsrecht direkt aus der Verfassung. Diese sieht vor, dass zum Schutz eines geeordneten Verfahrens, eine Sondersitzung vor dem nächsten regulären Termin nur durchgeführt werden darf, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Zum Beispiel sich ein wichtiger Zeuge sonst ins Ausland absetzen würde. Dies ist SPD und Grünen eigentlich aus dem UNA 18/1 auch bekannt. Dem Vorsitzenden nun zum Vorwurf machen zu wollen, dass er sich an diese Vorgaben hält, gleicht einem Aufruf zum Rechtsbruch“, so Müller.
 
„Die zwei vorausgehenden Untersuchungsausschüssewurden schon zur politischen Bühne umfunktioniert und haben den Steuerzahler rund eine Million Euro gekostet. Wenn die Opposition die Sachaufklärung bereits bei Seite geschoben hat, sollte sie sich wenigstens soweit mit den Regularien eines Untersuchungsausschusses vertraut machen, dass wir diesen in einem rechtlich zulässigen Rahmen durchführen können. Nur durch das Eingreifen der Regierungsfraktionen konnte zu Beginn um ein Haar verhindert werden, dass zwei Untersuchungsausschüsse zum selben Thema eingerichtet wurden. Dieses fehlerhafte Vorgehen zieht sich immer so weiter. Ein Untersuchungsausschuss dient jedoch dem Schutz der Minderheit, diesen zum oppositionellen Spielzeug zu machen, ist gerade nicht geschützt“, so der CDU-Politiker abschließend.

Christoph Weirich, Pressesprecher
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