Startseite BundesländerRheinland-Pfalz Rückbau AKW Mülheim-Kärlich / Ministerin Lemke: „Wir erwarten den Abriss des Kühlturms“

Rückbau AKW Mülheim-Kärlich / Ministerin Lemke: „Wir erwarten den Abriss des Kühlturms“

von Frank Baranowski
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(LNP) „Das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich ist ein gutes Beispiel, wie man mit dieser Risikotechnologie generell umgehen sollte: Alle AKWs abschalten und zurückbauen. Das geschieht in Rheinland-Pfalz und wir setzen dabei auf ein transparentes Verfahren. Die Zeit für Atomkraft ist abgelaufen, wir haben bessere Alternativen. Den erneuerbaren Energien gehört die Zukunft“, stellt Wirtschaftsministerin Eveline Lemke anlässlich der Informationsveranstaltung zur nächsten Rückbau-Phase des stillgelegten Atomkraftwerkes Mülheim-Kärlich fest. In Urmitz stehen heute Experten des Energieministeriums und des Eigentümers allen Interessierten Rede und Antwort.

Ministerin Eveline Lemke setzt auf umfassende Aufklärung und hat zu der öffentlichen Informationsveranstaltung eingeladen. Aktuell liegt dem Wirtschaftsministerium als Genehmigungsbehörde ein Antrag der RWE Power AG auf Genehmigung des Abbaus der Hauptkühlmittelpumpen, der Hauptkühlmittel-Leitungen und baulich damit zusammenhängender Teile aus dem Primärkreislauf der Anlage vor. Im Rahmen der heutigen Veranstaltung können sich Bürgerinnen und Bürger umfassend zum Stand des Rückbaus, zum laufenden Genehmigungsverfahren sowie zum Stilllegungsprozess und Abbau der Anlage Mülheim-Kärlich insgesamt informieren.

Das damals zuständige Umweltministerium Rheinland-Pfalz hatte im Juli 2004 die Stilllegung des AKW und die erste Abbauphase genehmigt. Damit konnte der Rückbau beginnen. Bereits 1988 war das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich abgeschaltet worden. Zwischen August 2001 und Juli 2002 wurden die Brennstäbe abtransportiert. Inzwischen sind ca. 38.000 Tonnen konventionelle Abfälle aus der Anlage abgegeben worden. Aus dem Kontrollbereich der Anlage wurden ca. 9.000 Tonnen Materialien freigegeben – das heißt, die radioaktive Belastung dieser Materialien liegt unterhalb der Grenzwerte für die Rückgabe in den Stoffkreislauf oder die Deponierung. Das Gelände Ost, das für den Abbau nicht mehr benötigt wird, wurde bereits im Jahr 2009 aus dem Atomgesetz entlassen. Die Entlassung des westlich gelegenen Geländebereichs (Gelände West), auf dem der Kühlturm steht, ist beantragt.

Der Abriss des Kühlturms hängt von der Entlassung des Geländes aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes ab und von den Planungen der Geländeeigentümerin, der RWE Power AG. Lemke: „Der Kühlturm ist zum Symbol für dieses AKW geworden und für den Widerstand dagegen“, sagt Ministerin Lemke. „Die Menschen in der Region wünschen sich zukünftig einen freien Blick auf die Landschaft. Wir erwarten vor Erteilung der Genehmigung von der RWE Power AG eine definitive Aussage zum Abriss des Kühlturms einschließlich eines Zeitplans.“

Stefanie Mittenzwei, Pressesprecherin
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Tel. 06131/16-2550

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