(LNP) Rund 33.000 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 an den bayerischen Gymnasien schreiben eine Übungsklausur im Fach Englisch. Mit dieser Klausur bereiten sich die Schülerinnen und Schüler auf die Abiturprüfungen im kommenden Frühjahr vor. Bei diesen werden den Gymnasiasten erstmals in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch in sechs Ländern gemeinsame Aufgaben (Deutsch) oder Aufgabenteile (Mathematik und Englisch) gestellt. Ende September hatten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 bereits eine Übungsklausur in Deutsch geschrieben. Am 11. Dezember 2013 folgt dann eine Übungsklausur im Fach Mathematik. Die Übungsklausuren wurden bzw. werden in den sechs beteiligten Ländern nur einmalig im Herbst 2013 zentral gestellt.
Die heutige Übungsklausur enthält einen gemeinsamen Aufgabenteil zur Sprachmittlung vom Deutschen ins Englische im zeitlichen Umfang von 60 Minuten. Bei dieser Sprachmittlung überträgt der Schüler einen muttersprachlichen Text in eine Fremdsprache in angemessener Weise – und zwar nicht in der Form einer wörtlichen Übersetzung.
Dieser Aufgabenteil wird in allen sechs Ländern zeitgleich geschrieben, die am „Länderübergreifenden Abitur“ beteiligt sind. Das sind: Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Bayern.
Mit der Übungsklausur können alle Schülerinnen und Schüler im konkreten Format der Sprachmittlung für die Abiturprüfung im Frühjahr 2014 üben.
Über diesen Teil hinaus absolvieren die bayerischen Schülerinnen und Schüler heute zusätzlich einen Hörverstehenstest. Dieser kann den Hörverstehenstest ersetzen, der obligatorisch in der 12. Jahrgangsstufe vorgesehen ist.
Schüler können über die Gewichtung der Ergebnisse entscheiden
Diese Übungsklausuren werden in Bayern zusätzlich zur geforderten Schulaufgabe verbindlich vorgegeben. Das erzielte Ergebnis wird in jedem Fall bewertet. Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, zu wählen, ob die Schulaufgabe oder die Übungsklausur als großer Leistungsnachweis in die Notenberechnung eingeht. Die nicht gewählte Prüfung zählt als kleiner Leistungsnachweis.
Bayern nimmt mit Partnerländern Vorreiterrolle ein
2012 waren von der Kultusministerkonferenz die gemeinsamen Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife beschlossen worden. Ab 2017 müssen sich die Abituraufgaben aller 16 Länder an diesen Bildungsstandards orientieren. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Deshalb ging von Bayern bereits 2008 die Initiative aus, gemeinsam mit anderen Ländern zeitgleich zur Entwicklung gemeinsamer Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife auch gemeinsame Aufgaben oder Aufgabenteile zu entwickeln, die in den Abiturprüfungen der Länder genutzt werden.
Dr. Ludwig Unger
Nico Waibel
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