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Schiemann: „Bund und Länder müssen ihre Hilfe für ehemalige DDR-Heimkinder fortsetzen“

(LNP) Der Vorsitzende des Arbeitskreises „Verfassung, Recht und Europa“ der CDU-Landtagsfraktion Marko Schiemann fordert die schnelle Aufstockung des Hilfsfonds für ehemalige DDR-Heimkinder. Außerdem schlägt der CDU-Rechtspolitiker vor, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen zu verlängern.

„Gerade im 25. Jubiläumsjahr der friedlichen Revolution müssen wir an alle Opfer des DDR-Regimes ein Signal der Solidarität senden und unsere Hilfe fortsetzen. Auch zweieinhalb Jahrzehnte nach dem Ende der DDR sind noch längst nicht alle Opfer rehabilitiert und entschädigt. Vor allem die Heimkinder wurden viel zu spät als Opfergruppe anerkannt. Wenn nun die Mittel für die Entschädigung nicht ausreichen, müssen wir zügig den Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ aufstocken, damit möglichst alle ehemaligen Heimkinder die einen Antrag stellen, auch finanzielle Hilfe erhalten. Gleichzeitig müssen wir die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Fonds über den bisherigen Stichtag 30. Juni 2016 hinaus verlängern, um hierdurch möglichst vielen Betroffenen die Gelegenheit zu geben, ihre Anträge zu stellen. Auch wenn mit dem Geld die erlittenen Schädigungen und das Unrecht nicht wieder gut gemacht werden kann, hilft es vielleicht das Leid etwas zu lindern. Die CDU-Landtagsfraktion wird sich auch weiterhin mit aller Kraft um die Opfer des DDR-Unrechtstaates kümmern“, so Marko Schiemann.

Hintergrund:

Für die Zahlung von Unterstützungsleistungen an die Gruppe der Personen, die als Kind oder Jugendlicher in DDR-Heimen untergebracht waren und die aufgrund der dort erlittenen menschenrechtswidrigen Behandlung noch heute unter Folgeschäden leiden, wurde am 1. Juli 2012 der Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ eingerichtet. Insgesamt stehen bisher für den Hilfsfonds 40 Millionen Euro bereit. Bis zum 30. Juni 2016 besteht für Betroffene die Möglichkeit, Vereinbarungen mit der jeweiligen Anlauf- und Beratungsstelle sowie dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu schließen. Der Fonds sollte nach Auszahlung der zur Verfügung stehenden Mittel, spätestens zum 30. Juni 2017, beendet werden.

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