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Schneider: Rezeptpflicht für „Pille danach“ ist weiterhin sinnvoll

(LNP) Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion Susanne Schneider sieht eine Freigabe der „Pille danach“ kritisch und spricht sich für die Beibehaltung der Rezeptpflicht aus. Schneider hält eine ärztliche Beratung vor der Verschreibung nach wie vor für angebracht. Kritik äußert Schneider an den Äußerungen von Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens, die Bundesgesundheitsminister Gröhe vorgeworfen hat, er wolle mit vorgeschobenen Argumenten die Aufhebung der Rezeptpflicht verhindern. „Dass Ministerin Steffens das Nebenwirkungsprofil der ‚Pille danach‘ mit denen von ASS oder Paracetamol vergleicht, ist ein Unding“, erklärt Schneider.

„Die Verschreibung der ‚Pille danach‘ durch Ärzte hat sich bewährt“, sagt die Gesundheitspolitikerin. Durch ein ärztliches Beratungsgespräch soll eine bereits bestehende Schwangerschaft ausgeschlossen oder notwendige Untersuchungen veranlasst werden. Darüber hinaus klären Ärzte über Wirkungsweise und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten auf. Schneider vermisst in der aktuellen Debatte um die „Pille danach“ zudem ein weiteres wichtiges Argument. „Viele Gynäkologen verschreiben mittlerweile vielfach gar nicht mehr den zurzeit diskutierten Wirkstoff Levonorgestrel“, erklärt Schneider. Vielmehr würde der neuere Wirkstoff Ulipristalacetat zum Zuge kommen. Dieses Präparat kann allerdings in Deutschland noch nicht aus der Rezeptpflicht entlassen werden.

Schneider: „Ministerin Steffens muss ihre Fehde mit Gröhe beilegen. Für die betroffenen Frauen muss eine praktikable Lösung gefunden werden.“

Nadja Kremser
Stellvertretende Pressesprecherin
FDP-Landtagsfraktion NRW
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