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Schreyer-Stäblein äußert sich zum BVerfG-Urteil zur Gleichstellung Homosexueller

(LNP) „Lebenspartnerschaften dürfen steuerlich nicht schlechter gestellt werden als Ehepaare mit ihren Vorteilen des Ehegattensplittings“ – so die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Die Vorsitzende der CSU-Familienkommission, Kerstin Schreyer-Stäblein, MdL sagt dazu:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist gefallen, daher muss  es auch umgesetzt werden. Die Wertschätzung der Ehe drückt sich im Steuerrecht durch das Ehegattensplitting aus. Sie bleibt nach wie vor ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Nicht zuletzt wird in Art. 6 Grundgesetz von Ehe und Familie als schützenswerter Einheit gesprochen.

Als Vorsitzende der CSU-Familienkommission trete ich für eine zusätzliche Kinderkomponente im Steuerrecht ein, das Familiensplitting. Neben der Honorierung einer Verantwortungsgemeinschaft – die mit dem Erhalt des Ehegattensplittings außer Frage steht – ist es mir besonders wichtig, die Familienförderung neu auszurichten. Es ist eine Ungerechtigkeit, wenn Ehen ohne Kinder gleichermaßen gefördert werden wie kinderreiche Familien. Wir brauchen in Deutschland einen zusätzlichen „Kinderbonus“  und zwar für alle, die Kinder bekommen und Verantwortung für sie übernehmen wollen.  Derzeit leben Kinder in unterschiedlichen familialen Lebensformen.  Deshalb muss auch das deutsche Steuerrecht so ergänzt werden, dass der Lebenswirklichkeit von Kindern Rechnung getragen wird.
Bei der Ausgestaltung eines Familiensplittings sollten wir allerdings aus den Fehlern in Frankreich lernen, wo vor allem Besserverdiener profitieren. Deshalb treten wir für eine Unterstützung von Familien, nicht jedoch für eine Bestrafung von Menschen ohne Kinder ein.  Es müssen Fördermethoden für Familien entwickelt werden, die am Kind orientiert sind und somit die Erziehungsleistung unterstützen und honorieren. Welche familiale Lebensform die Menschen wählen, sollte der Staat nicht bewerten. Dies sollte daher auch nicht bei der Förderung von Kindern ausschlaggebend sein. Tatsächlich sind heute schon die meisten Instrumente der finanziellen Unterstützung für Kinder nicht an die Ehe geknüpft, denken wir an das Elterngeld, Kindergeld, Betreuungsgeld usw.
Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Und deshalb brauchen wir auch ein modernes familienfreundliches Steuersystem.“

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