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Schröder: Koalitionsvertrag widerspricht „linker Versuchung“ beim gesetzlichen Mindestlohn

(LNP) In Reaktion auf den Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden Gallert, die Linke würde dem Vergabegesetz zustimmen, wenn ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro verankert werde, erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, André Schröder:

„Bis auf die FDP haben alle Parteien Konzepte für Lohnuntergrenzen vorgelegt. Für die CDU bleibt die Lohnfindung in erster Linie eine Angelegenheit der Tarifpartner. Wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften in einer Tarifkommission Lohnuntergrenzen für die noch nicht geregelten Bereiche festlegen, soll dies durch eine Verordnung des Bundes allgemeinverbindlich erklärt werden. Fraktionschef Gallert irrt, wenn er als Arbeitsgrundlage Wahlprogramme bemüht. Die Basis in der Zusammenarbeit der Koalition ist der Koalitionsvertrag. In diesem steht, dass die tarifliche Lohnfindung Vorrang vor einer gesetzlichen Lohnfindung genießt. Damit steht der Koalitionsvertrag der ‚linken Versuchung‛ entgegen.“  

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