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19. Oktober 2024
Hamburg

Schutz der Hamburger vor ehemaligen Sicherungsverwahrten gewährleisten

(LNP) Das Hamburger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die nachträgliche Überwachung von Schwerverbrechern, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden, in der bisherigen Praxis künftig nicht mehr zulässig ist. Bereits im Januar hatte die CDU auf die Gesetzeslücke bei der Überwachung entlassener Sicherungsverwahrter hingewiesen und gefordert, diese Regelungslücke zu schließen und die Hamburgerinnen und Hamburger zu schützen. Seit fast einem Jahr wird die Beschlussfassung über den CDU-Antrag von der SPD verzögert.

Dazu erklärt André Trepoll, justizpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Obwohl die Entscheidung des Verwaltungsgerichts absehbar war, hat die SPD nicht reagiert und eine Entscheidung verschleppt. Das lange Zögern des Senats darf jetzt nicht dazu führen, dass gefährliche entlassene Sicherungsverwahrte unbewacht auf Hamburgs Straßen herumlaufen. Wir brauchen dringend eine Rechtsgrundlage, um die Überwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter sicherzustellen. Senator Neumann hat den Moorburgern sein Wort gegeben, dass eine lückenlose Überwachung des dort untergebrachten ehemaligen Sicherungsverwahrten aufrechterhalten wird.“
 
Julia Wagner
Pressesprecherin
Benedikt Nufer
stellv. Pressesprecher
CDU-Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Fon: 040/428 31 – 1367
Fax: 040/428 31 – 2603
E-Mail: julia.wagner@cdu-hamburg.de

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