(LNP) „Der Menschenhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung steht trotz seiner faktischen Bedeutung nicht im Fokus der Regelung.“ Mit diesen Worten kritisierte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt heute im Bundesrat das von den Regierungsfraktionen vorgelegte Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels. Gemeinsam mit anderen SPD-geführten Landesregierungen stoppte sie den unausgereiften schwarz-gelben Vorstoß. „Das Gesetz lässt die Chance ungenutzt, umfassende gesetzgeberische Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zu ergreifen“, erklärte Rundt.
Das umstrittene Gesetz hätte nach Ansicht der Ministerin bei der Erweiterung der Strafvorschrift des § 233 StGB zu kurz gegriffen, in der es um den Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft geht. Eine weiterreichende Gesetzesinitiative Niedersachsens ist auf dem Weg. Die Bundesregierung wäre dem Schutzzweck, den die EU-Richtlinie 2011/36 auch den in der Prostitution ausgebeuteten Frauen verspricht, nicht gerecht geworden, betonte Rundt: „Menschenhandel in jeglicher Form ist eine besonders schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte und der Menschenwürde der Opfer, dem entschieden entgegengetreten werden muss. Deutschland hat als ein bedeutendes Zielland für Menschenhandel eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den Opfern. Es muss zugleich Garant für eine effektive Strafverfolgung und -verurteilung der Menschenhändler sein.“
Die Niedersächsische Sozialministerin legte dar, dass die kausale Verbindung zwischen Zwangslage des Opfers und Ausbeutung durch den Täter derzeit oft schwer nachzuweisen ist und eine Verurteilung oftmals unterbleibt. Das vorliegende Gesetz hätte hier keinerlei Verbesserung versprochen. Rundt: „Dieses Versäumnis bewerte ich als Zeichen, dass die Bekämpfung der schwerwiegenden Straftat des Menschenhandels durch effektive Strafverfolgung beim Bund leider keine Priorität hat.“
Auch der Unterstützung der oft traumatisierten Opfer des Menschenhandels messen die Regierungsfraktionen keine Bedeutung bei. Zudem müssten Opfer von Menschenhandel für ihr erlittenes Leid und ihre Gesundheitsschädigung einen finanziellen Ausgleich erhalten. Das Gesetz der Regierungsfraktionen sei durch die konsequente Nichtbeachtung von Expertenwissen aus Wissenschaft, Rechts- und Beratungspraxis geprägt gewesen, so Rundt.
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