(LNP) Zur Novelle des Niedersächsischen Heimgesetzes (NHeimG) erklärt Uwe Schwarz, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Endlich wird das Niedersächsische Heimgesetz den Bedürfnissen der Menschen angepasst.“
Die Bildung innovativer und selbstbestimmter Wohnformen wie Demenz-Wohngemeinschaften wird mit den vom Kabinett beschlossenen Änderungen gesichert. Damit wird auch dem Wunsch vieler älterer Menschen Rechnung getragen, die auf Hilfe angewiesen sind, aber solange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen und auch gemeinschaftlich wohnen möchten.
„Mit der Gesetzesänderung bleibt die Regierungskoalition also ihrem Grundsatz ambulant vor stationär treu“, betont der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Uwe Schwarz. Die Gesetzesnovelle geht jetzt in die Verbandsanhörung.
2011 hat die ehemalige Landesregierung im Zuge der Föderalismusreform das am 6. Juli 2011 in Kraft getretene Niedersächsische Heimgesetz (NHeimG) verabschiedet. Mit diesem Gesetz, dem die zentrale Aufgabe zukommt, den Schutz der Interessen und Bedürfnisse von Bewohnerinnen und Bewohnern im Heimalltag sicherzustellen, wurden zahlreiche Regelungen des Bundesrechts überarbeitet mit dem Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen und das Entstehen neuer Wohnformen zu unterstützen.
„In der Praxis hat sich das Gesetz jedoch nicht bewährt“, sagt SPD-Sozial- und Gesundheitsexperte Uwe Schwarz. „Es wurde beklagt, dass die durch das NHeimG geschaffenen Abgrenzungsregelungen zwischen nicht selbstbestimmten Wohnformen, die vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst werden, und solchen Wohnformen, die nicht erfasst werden, unklar sind und die Entwicklung alternativer Wohnformen erschweren. Das wird jetzt von der Rot-Grünen Landesregierung korrigiert.“
Frank Jungbluth
Pressesprecher
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