(LNP) Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuordnung des Wahlrechtes erklärt der Generalsekretär der rheinland-pfälzischen SPD, Alexander Schweitzer:
„Es ist bedauerlich dass die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag der Versuchung erlegen war, im Alleingang ein interessengeleitetes Wahlrecht durchzusetzen. Ich begrüße es daher sehr, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts diesem Irrweg ein Ende setzt.“
Das Gericht hat heute entschieden, dass die Wahlrechtsreform vom Dezember 2011, die von der schwarz-gelben Regierung im Alleingang beschlossen wurde, verfassungswidrig ist. Das Bundeswahlgesetz muss jetzt von der Bundesregierung schnell nachgebessert werden, so dass die Neuregelung schon bei der Bundestagswahl im Herbst 2013 gilt.
Dazu sagt Schweitzer: „Die Entscheidung der Verfassungsrichter stärkt das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie. Schwarz-Gelb muss erneut blamiert den Heimweg aus Karlsruhe antreten.“
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