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Schweitzer: Land fördert wohnortnahe ärztliche Versorgung

(LNP) Die Sicherung der medizinischen und pflegerischen Versorgung hat für die rheinland-pfälzische Landesregierung höchste Priorität. Rund ein Drittel der Hausärztinnen und Hausärzte in Rheinland-Pfalz werden in den nächsten Jahren aus Altersgründen ihre Praxis aufgeben. Mit dem bereits im Jahr 2007 initiierten Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung steuert die Landesregierung gemeinsam mit ihren Partnern – der Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, dem Hausärzteverband Rheinland-Pfalz und der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz – dieser Entwicklung entgegen.

„Das Kernstück des Masterplans ist ein Förderprogramm für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Regionen, das wir im Jahr 2011 aufgelegt haben. Dieses hat sich bewährt und wird immer stärker nachgefragt. Um das Arbeiten auf dem Land besonders für Hausärztinnen und Hausärzte attraktiver zu machen, werden wir auch in den Jahren 2014 und 2015 Fördergelder in Höhe von jeweils 400.000 Euro zur Verfügung stellen“, erklärte Gesundheitsminister Alexander Schweitzer.

Damit ist auch künftig eine Förderung von bis zu 15.000 Euro im Einzelfall vor allem in den ländlichen Regionen möglich. Dort müssen aufgrund der Altersstruktur der dort praktizierenden Hausärztinnen oder Hausärzte bereits heute bzw. in den nächsten Jahren vermehrt Arztsitze nachbesetzt werden. „Hausärztinnen oder Hausärzte, die in einer Förderregion eine Praxis oder Zweigpraxis errichten, eine Praxis übernehmen oder durch die Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes die hausärztliche Versorgung verbessern, können diese finanzielle Förderung erhalten“, so Schweitzer. Der Minister verwies darauf, dass aufgrund einer neuen ärztlichen Bedarfsplanung, der erfolgreichen Nachbesetzung von Hausarztsitzen in einzelnen Regionen und einer Neuberechnung der Altersstruktur der Hausärztinnen und Hausärzte im Jahr 2014 eine neue Liste der Förderregionen in Kraft treten werde. „Eine Förderung ist dann in insgesamt 71 Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden möglich.“

Neu ist zudem, dass in Zukunft auch Fachärztinnen und Fachärzte, die der fachärztlichen Grundversorgung zuzuordnen sind, in einzelnen Regionen das Förderprogramm in Anspruch nehmen können. Dies betrifft einzelne Facharztgruppen in derzeit fünf Landkreisen, in denen sich auf Basis der aktuellen ärztlichen Bedarfsplanung ein besonderer Bedarf an weiteren Fachärzten zeigt. „Das Förderprogramm wird damit bedarfsgerecht weiterentwickelt und ermöglicht nun auch, drohende Versorgungslücken im fachärztlichen Bereich zu schließen. Der Schwerpunkt des Förderprogramms bleibt aber auf der hausärztlichen Versorgung aufgrund der Altersstruktur der rheinland-pfälzischen Hausärztinnen und Hausärzte sowie der Bedeutung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung“, sagte Schweitzer.

Die neue Förderrichtlinie Vertragsärztliche Versorgung ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Nähere Informationen finden Sie ab sofort auf www.hausarzt.rlp.de.
 
Annelie Zimmer
Pressereferat
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