LandesNachrichtenPortal

Schweitzer warnt vor unausgegorenem Schnellschuss

(LNP) Zur Kritik von Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery an den Vorbehalten der A-Länder im Bundesrat, einem Präventionsgesetz in seiner jetzigen Fassung zuzustimmen, sagt Gesundheitsminister Alexander Schweitzer:

„Wenn es um die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitsbereich geht, ist ein Stückwerk, wie es der Bundestag in seiner beschlossenen Fassung vorschlägt, nicht sachdienlich. Eine Sanktionierung von Korruption nach dem Sozialrecht und damit allein für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht ausreichend, um kriminelles Verhalten wirksam und umfassend zu bekämpfen, geschweige denn ihm präventiv entgegen zu wirken. Auch der Präsident der Bundesärztekammer hatte sich in den letzten Monaten ausdrücklich für eine Verankerung im Strafrecht ausgesprochen. Insofern ist die aktuelle Kritik unverständlich. Ich warne vor einem unausgegorenen Schnellschuss und plädiere für eine umfassende Regelung zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen, wie sie nur im Strafrecht möglich ist.“

Laut Schweitzer ist ein eigenständiges Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz, um Präventions- und Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wirkungsvoll zu organisieren, notwendig. „Die Bundesregierung hat mit dem vorliegenden Entwurf diese Chance vertan!“

Alle Sozialversicherungsträger und die privaten Krankenversicherungen müssten sich an Prävention und Gesundheitsförderung inhaltlich und finanziell beteiligen. Das Gesetz muss die föderale Vielfalt und die jeweiligen regionalen Erfordernisse beim Zusammenwirken der Sozialversicherungsträger mit den Ländern, Kommunen und Leistungserbringern beachten. Statt eine einzelne Bundesbehörde finanziell zu fördern, sollte lieber in ein gut funktionierendes Netzwerk investiert werden.

Annelie Zimmer
Pressereferat
MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARBEIT, GESUNDHEIT
UND DEMOGRAFIE RHEINLAND-PFALZ
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon 06131 16-2401
Telefax 06131 1617-2401
annelie.zimmer@msagd.rlp.de
www.msagd.rlp.de

Die mobile Version verlassen