Startseite BundesländerSaarland Schwerpunktkontrolle Bubble Tea im Saarland: Verwarnungen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren – Verbraucherschutzministerin Rehlinger fordert Warnhinweise auf Bubble Teas

Schwerpunktkontrolle Bubble Tea im Saarland: Verwarnungen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren – Verbraucherschutzministerin Rehlinger fordert Warnhinweise auf Bubble Teas

von Frank Baranowski
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(LNP) Sie sind knallig bunt, süß und der Spaßfaktor dank vieler kleiner farbiger Kügelchen ist groß – Bubble Teas erfreuen sich ungebrochener Beliebtheit. Und dies trotz Warnungen diverser Krankenkassen vor den Kalorienbomben.

Mitarbeiter des saarländischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie des Landesamtes für Verbraucherschutz haben jetzt in einer Schwerpunktaktion die Bubble-Tea-Bars und ihre Produkte unter die Lupe genommen. In 15 Verkaufsläden führten sie Sonderkontrollen durch.

Bei der Kontrolle der Betriebsstätten wurde besonders auf die hygienischen Bedingungen bei der Lagerung von Zutaten, Bedarfsgegenständen, Verpackungsmaterialen und bei der Herstellung von Bubble Tea geachtet. Dabei festgestellte Mängel waren etwa  das Aufbewahren von verzehrsfertigem grünem Tee in verunreinigten Gefäßen und das Vorhalten von kühlpflichtigem Bubble-Tea-Sirup bei Zimmertemperatur.

Weitere Verstöße: Kennzeichnungsmängel bzw. fehlende Kenntlichmachung von Zusatzstoffen sowie unzureichende Konformitätserklärungen bei Verpackungsmaterialien (Becher, Siegelfolien, Strohhalme).

In einem Betrieb mussten Vorbereitungs- und Lagerraum aufgrund von schwerwiegenden hygienischen Mängeln (noch nicht abgeschlossene Baumaßnahmen, keine ordnungsgemäße Be- und Entlüftung, verunreinigte Wände, fehlende Handwaschgelegenheit usw.) vorübergehend geschlossen werden. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitet. Ansonsten konnten die festgestellten Mängel durch Erteilung von Auflagen und sofortige Beseitigung abgestellt werden. Die Verantwortlichen wurden verwarnt, einige mussten ein Verwarnungsgeld zahlen.

Insgesamt wurden 40 Proben entnommen, die auf chemische und mikrobiologische Parameter und auf ordnungsgemäße Kennzeichnung untersucht wurden. Trotz teilweise erhöhter Keimzahlen und anderer Beanstandungen wie fehlende Kenntlichmachung von Konservierungsstoffen ging von keiner der gezogenen Proben eine Gesundheitsgefahr aus.

„Die Freunde des Modegetränks Bubble Tea sollten sich dennoch darüber im Klaren sein, dass es sich hier um Zuckerbomben handelt, deren regelmäßiger Genuss trotz des Inhaltsstoffes grüner Tee keinesfalls gesund ist“, warnt Verbraucherschutzministerin Anke Rehlinger. Das gerade bei Kindern und Jugendlichen so beliebte Getränk enthalte deutlich mehr Kalorien als Cola. „Gerade mit Blick auf die wachsende Zahl übergewichtiger Kinder ist ein solcher Dickmacher nicht empfehlenswert“, so Rehlinger.

Darüber hinaus verweist die Verbraucherschutzministerin auf die Verschluckungsgefahr der im Tee enthaltenen Sirupkügelchen für Kleinkinder. Rehlinger: „Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte hat bereits darauf hingewiesen, dass Kinder bis zu vier Jahren beim Trinken von Bubble Tea ein besonders hohes Risiko für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Aspiration hätten. Es ist für mich unverständlich, dass das Bundesverbraucherschutzministerium diese Einschätzung ignoriert und entsprechende Warnhinweise auf Bubble Teas ablehnt.“

Bei Bubble Tea handelt es sich um ein alkoholfreies, gefärbtes und aromatisiertes Getränk auf der Basis von gesüßtem, grünen oder schwarzen Tee, Milch und Joghurt, das wie ein Milchshake zubereitet wird. Die Aromatisierung erfolgt durch Sirup mit Fruchtgeschmack. Hinzugemischt werden so genannte Poppings, mit süßer, stark aromatisierter Flüssigkeit gefüllte elastische Kügelchen, die beim Beißen im Mund zerplatzen.   

Quelle: Saarland.de – Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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