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19. Oktober 2024
Mecklenburg-Vorpommern

Schwesig: ASMK spricht sich für mehr unbefristete Beschäftigung aus

(LNP) Mecklenburg-Vorpommern setzt sich auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Hannover für eine deutliche Einschränkung befristeter Arbeitsverhältnisse ein. In Deutschland sind ungefähr zehn Prozent aller Arbeitsverträge zeitlich befristet. Arbeitsministerin Manuela Schwesig sagte am Mittwoch: „Es ist ein Unding, dass inzwischen jede zweite Neueinstellung befristet ist. Junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben so keine Chance auf eine vernünftige Lebens- und Familienplanung. Befristete Arbeitsverträge wirken besser als die Pille“, so die Ministerin.

Die Arbeits- und Sozialminister der Länder werden bei ihrer Konferenz die Bundesregierung auffordern, das Teilzeit- und Befristungsgesetz zu ändern. Damit soll eine befristete Anstellung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht mehr möglich sein. Bereits im Herbst 2011 hatten die Länder den Bund aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Bislang hat sich von Seiten der Bundesregierung aber nichts getan.

Die Mehrheit der Bundesländer ist sich einig, dass befristete Beschäftigung keine relevante Bedeutung für den Arbeitsmarkt hat. Vielmehr wird dadurch das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten abgewälzt“, so Schwesig. Die Arbeitsministerin wies auch darauf hin, dass Firmen schon in ihrem eigenen Interesse auf dauerhafte Beschäftigung setzen müssen. „Fachkräfte sind nur zu gewinnen und zu halten, wenn man ihnen attraktive Arbeitsbedingungen anbietet. In Zeiten des Fachkräftemangels ist befristete Beschäftigung ein überholtes Instrument.“ Der Antrag der ASMK spricht sich auch dafür aus, befristet Beschäftigten die gleichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten wie ihren unbefristet angestellten Kolleginnen und Kollegen zu geben.

Der entsprechende Antrag bei der ASMK wird von den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rhein-land-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen eingebracht.

Quelle: regierung-mv.de

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