(LNP) Jugendministerin Manuela Schwesig bittet Eltern und Verwandte beim Verschenken von Computerspielen und Filmen die Altersfreigaben der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zu berücksichtigen.
Die USK- und FSK–Freigaben sind eine wichtige Orientierungshilfe für Eltern, Jugendliche und Kinder. Wer sich daran hält, kann davon ausgehen, dass das beschenkte Kind oder der beschenkte Jugendliche durch das ausgewählte Computerspiel oder den ausgewählten Film keinen Schaden nimmt. „Eltern sollen sich die Zeit nehmen und Filme gemeinsam mit ihren Kindern anschauen“, sagte Ministerin Schwesig zum Auftakt des Weihnachtsgeschäftes in der Adventszeit.
Die Ministerin sieht darüber hinaus jedoch auch den Einzelhandel in der Pflicht. „Gerade im Weihnachtsgeschäft muss verstärkt darauf geachtet werden, dass sowohl Filme als auch Computerspiele nur an Käufer entsprechenden Alters abgegeben werden“, so Schwesig. Deutlich erkennbar ist die Alterskennzeichnung unten links auf der Frontseite der Verpackung und auf den Datenträger selbst.
Auch beim Kauf von Computern sollte darauf geachtet werden, dass einige Geräte bereits über vorinstallierte Jugendschutzprogramme verfügen, die es Eltern ermöglichen, besser darauf Einfluss zu nehmen, wozu und wie lange ihre Kinder den Computer verwenden. So können beispielsweise Einschränkungen für den Zugriff der Kinder auf das Web festgelegt werden, die Zeit in der der Computer genutzt werden kann sowie Einschränkungen dafür, welche Spiele gespielt und welche Programme ausgeführt werden dürfen.
Quelle: regierung-mv.de