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Senat mit Umsetzung des Volksentscheids zum Netzrückkauf offenbar überfordert

(LNP) Die Umsetzung des Rückkaufes der Energienetze war gestern Bestandteil in Ausschussberatungen der Bürgerschaft. Der Senat konnte viele Fragen nicht beantworten oder blieb unkonkret. So kamen unter anderem nur ausweichende Antworten, welche Unternehmensformen für die zu gründende städtische Gesellschaft in Betracht kommen und welche Schritte zur Gewinnung eines angemessenen Mitarbeiterstabes beschritten werden müssen. Ob und wie die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) in diesen Prozess einbezogen werden soll, blieb ebenfalls offen.

Die CDU verlangt Antworten auf die offenen Fragen und fordert den Senat auf, mit einem klaren Zeitplan darzulegen, wie der Volksentscheid mit welchen Teilschritten konkret umgesetzt werden kann. Es muss unter anderem die Versorgungssicherheit der Hamburgerinnen und Hamburger im laufenden Verfahren sichergestellt werden. Des Weiteren muss ein unverfälschter Wettbewerb sichergestellt ein.

Dazu erklärt Birgit Stöver, umwelt- und energiepolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Der Senat scheint mit der Umsetzung des Volksentscheids überfordert zu sein. Einiges deutet darauf hin, dass die zuständigen Senatoren die Möglichkeit einer Einigung mit Vattenfall und E.ON über den Kauf der restlichen 74,9 Prozent der Anteile an den Energienetzen selbst als äußerst gering einschätzen. Vermutlich kommt somit der Gründung einer städtischen Gesellschaft und deren Interessenbekundung für die Netzkonzessionen die zentrale Aufgabe zu, den Volkentscheid vom 22. September umzusetzen. Der Senat hatte keine Antworten darauf, was genau er unternehmen will, um eine solche Gesellschaft zu gründen, welche organisatorische Form diese haben soll und wie der Senat sicherstellen möchte, dass Hamburg am Ende des Verfahrens nicht unverhältnismäßig hohe Kaufpreise für die drei Netze zahlen muss. Zu allen diesen Fragen hat der Senat keine oder bestenfalls ausweichende Antworten geliefert.

Für die CDU ist entscheidend, dass der Senat zur nächsten Sitzung einen klaren Zeitplan vorlegt, dem entnommen werden kann, welche Unternehmensform die zu gründende städtische Gesellschaft haben wird, wie groß ihr Mitarbeiterstab ausfallen soll und wie sie die Ziele des Energiewirtschaftgesetzes hinsichtlich der Versorgungssicherheit der Bevölkerung und einem unverfälschten Wettbewerb sicherstellen möchte. Vor allem muss der Senat sicherstellen, dass am Ende die Stadt nicht auch noch juristisch als Verliererin aus einem denkbaren Klageverfahren hervorgeht. Das wäre fahrlässig, da es die zentrale Aufgabe der Gesellschaft wäre, die Mehrheitsentscheidung aus dem Volksentscheid gerichtsfest umzusetzen.

Viele Fragen blieben nach der gestrigen Sitzung aufgrund unkonkreter oder ausweichender Antworten offen: Wie wird die Versorgungssicherheit der Verbraucher im laufenden Verfahren gewährleistet? Wie soll sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Manipulation des Konzessionsverfahrens kommen kann? Wie will der Senat sicherstellen, dass Hamburg am Ende des Verfahrens nicht unverhältnismäßig hohe Kaufpreise für die drei Netze zahlen muss? Um diese und andere Fragen in den kommenden Ausschusssitzungen zu beantworten, liegt noch viel Arbeit vor dem Senat. Zudem muss gewährleistet sein, dass die herangezogenen Experten ergebnissoffen angehört werden, die umzusetzenden Schritte aber letztlich von den zuständigen politischen Gremien entschieden werden und nicht etwa von einem Herrn Braasch von der Initiative ‚Unser Hamburg – Unser Netz‘.“

Julia Wagner
Pressesprecherin
CDU-Bürgerschaftsfraktion
Rathausmarkt 1
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Fon: 040/428 31 – 1367
Fax: 040/428 31 – 2603
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