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Senat muss Transparenz bei Vergabe der Energienetze gewährleisten

(LNP) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Zusammenhang mit der Vergabe von Stromnetzkonzessionen die Bevorzugung von kommunalen Betreibern als nicht rechtmäßig erklärt. Gleichzeitig formulierte der BGH strenge Anforderungen an die Durchführung einer diskriminierungsfreien Ausschreibung nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das bedeutet, dass auch Hamburg bei der im Januar 2014 anstehenden Neuvergabe der Konzession seiner Stromnetze alle Bewerber gleichberechtigt behandeln muss. Die Bevorzugung einer städtischen Betreibergesellschaft ist nicht zulässig.

Dazu erklärt Birgit Stöver, umwelt- und energiepolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion: „Mit den Urteilen des BGH ist das Märchen der Netzinitiative, dass Bewerbungen von kommunalen Betreibern bisher nie gescheitert sind, widerlegt. Netzkonzessionen können nicht ohne weiteres an eigene städtische Gesellschaften vergeben werden. Das BGH-Urteil verpflichtet die SPD, dafür Sorge zu tragen, dass bei der gesamten Ausschreibung das Transparenzgebot gewahrt wird. Anders als von Olaf Scholz behauptet, kann so nicht von vornherein feststehen, wer den Zuschlag bekommt.“

Julia Wagner
Pressesprecherin
Benedikt Nufer
stellv. Pressesprecher
CDU-Bürgerschaftsfraktion
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