(LNP) Als „nicht hilfreich“ hat die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Serap Güler, die Äußerungen des NRW-Justizministeriums bei WDR-Online bezeichnet, wonach es seitens des Ministeriums keine Vorgaben für eine Übergangsregelung zum Umgang mit religiös motivierten Beschneidungen von muslimischen oder jüdischen Jungen geben soll. „Eltern und Ärzte, die seit dem Urteil des Landesgerichts Köln vom 26. Juni 2012 verunsichert sind und ihre religiöse Tradition in Gefahr sehen, brauchen eine klare Regelung, bis es ein Bundesgesetz gibt. Die NRW-Landesregierung darf nicht zu weiterer Verwirrung beitragen, in dem die Generalstaatsanwaltschaften Hamm, Düsseldorf und Köln unterschiedlich verfahren dürfen. Das Justizministerium darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen und muss eine Linie vorgeben, bis Rechtssicherheit besteht.“
Die Integrationsexpertin bekräftigte für die CDU-Fraktion, dass die Linie des Deutschen Bundestages unterstützt werde. CDU/CSU, SPD und FDP haben die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag aufgefordert, im Herbst 2012 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Darin soll sichergestellt sein, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen „unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung“ grundsätzlich zulässig ist.
CDU-Landtagsfraktion
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