(LNP) Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (gestrigen) Dienstag, 05.11.2013, dem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zum Einsatz von Lehrkräften an Deutschen Auslandsschulen und zum Auslandsschulgesetz zugestimmt. Die Verwaltungsvereinbarung soll im Dezember zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder geschlossen werden. Das Land Niedersachsen entsendet regelmäßig etwa 150 Lehrkräfte, darunter auch Schulleiterinnen und Schulleiter, für einen Zeitraum von drei bis acht Jahren an Deutsche Schulen im Ausland.
Das Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen war im Juni dieses Jahres vom Bundestag angenommen worden und tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Erstmalig werden darin die finanzielle Förderung und entsprechenden Richtlinien für die rund 140 Deutschen Schulen im Ausland gesetzlich geregelt. Danach ist die staatliche Förderung beispielsweise an Bedingungen wie etwa die Zahl der Schulabschlüsse gebunden. Schulen, die die Förderkriterien erfüllen, erhalten damit eine über mehrere Jahre geltende finanzielle Planungsgrundlage.
In der dem Gesetz angehängten Verwaltungsvereinbarung wird der rechtliche Status der an Deutsche Auslandsschulen entsandten Lehrkräfte neu geregelt und längst gängigem Verwaltungshandeln angepasst. Der Bund erkennt darin die Übernahme des Versorgungszuschlags für Auslandslehrkräfte als Rechtspflicht an. Damit werde ein jahrelanger Dissens zwischen Bund und Ländern endlich gelöst, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Die Verantwortung für das deutsche Auslandsschulwesen werde auch in Zukunft von Bund und Ländern gemeinsam getragen. Das Kabinett hat in diesem Rahmen auch beschlossen, den Landtag über die beabsichtigte Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zu unterrichten.
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