Startseite BundesländerHessen Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ist wichtige Zukunftsaufgabe – Hessische Landesregierung fördert Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum

Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ist wichtige Zukunftsaufgabe – Hessische Landesregierung fördert Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum

von Frank Baranowski
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(LNP) Sozialminister Stefan Grüttner: „‚Hessischer Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung für die Jahre 2012 bis 2014‘ ist ein wichtiger Baustein, um dem demographischen Wandel zu begegnen“

Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung stellt – gerade im Zuge des demographischen Wandels – eine wichtige Aufgabe für die Zukunft dar. Das hob der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute im Hessischen Landtag in Wiesbaden hervor. „Die Hessische Landesregierung begegnet dieser Herausforderung. Der ‚Hessische Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung für die Jahre 2012 bis 2014‘ ist hierfür ein wichtiger Baustein“, betonte Grüttner. Es bedürfe der gemeinsamen Anstrengungen aller verantwortlichen Akteure. Daher sei es besonders erfreulich, so der Sozialminister weiter, dass die Hessische Landesregierung den „Hessischen Pakt“ im Herbst 2011 gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der Landesärztekammer Hessen, der Regionalgruppe Hessen der Jungen Allgemeinmediziner Deutschland, den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen in Hessen, den kommunalen Spitzenverbänden, der Hessischen Krankenhausgesellschaft e.V. sowie den Fachbereichen für Allgemeinmedizin der Universitäten Frankfurt am Main und Marburg abschließen konnte. „So zeigen wir, dass alle Beteiligten bereit sind, an einem Strang zu ziehen.“

Hessen verfüge aktuell über eine gute ärztliche Versorgung, betonte Sozialminister Grüttner. Gleichzeitig gebe es jedoch Hinweise, dass sich immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum niederlassen. Einige Landkreise wiesen bereits heute darauf hin, dass sie bei der Wiederbesetzung von Arztsitzen Probleme haben. „Um hier bei der regionalen Bedarfsplanung ein entscheidendes Wörtchen mitreden zu können, hat sich die Hessische Landesregierung im vergangenen Jahr bei der Reform des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes vor allem für eine Änderung bei der Bedarfsplanung eingesetzt, die nun stärker regionalisiert und flexibilisiert wurde“, unterstrich der Sozialminister. Bis zum 1. Januar 2013 werden neue, bedarfsgerechte Kriterien für die Bedarfsplanung durch die Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen vorgelegt. „Neu ist“, stellte Sozialminister Grüttner heraus, „dass dann ein Landesausschuss über die Vergabe von Arztsitzen entscheidet und dazu Regelungen treffen kann, die sich stärker an den Bedingungen vor Ort orientieren. Die Bundesländer haben hier unter Hessens Federführung ein größeres Mitspracherecht erstritten – sie können nun im Gemeinsamen Bundesausschuss und im Landesausschuss die Interessen der Patientinnen und Patienten effizienter vertreten.“

Die Hessische Landesregierung habe sich dazu entschlossen, bereits frühzeitig die Möglichkeiten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes zu nutzen und daher den „Hessischen Pakt“ initiiert. Sie setze sich so – gemeinsam mit allen verantwortlichen Akteuren – dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger in Hessen auch künftig bedarfsgerecht und gut medizinisch versorgt werden.

Ein wichtiger Teil des „Hessischen Paktes“ sei es, die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum zu fördern. Daher haben die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die hessischen Krankenkassen und die Hessische Landesregierung gemeinsam ein Programm zur Ansiedlungsförderung für Ärztinnen und Ärzte im Rahmen des „Hessischen Paktes“ aufgelegt. Sozialminister Grüttner: „Mit ihrem regionalen Engagement können die Ärztinnen und Ärzte dazu beitragen, die gesundheitliche Versorgung langfristig zu sichern, dem demographischen Wandel entgegen zu treten und den Menschen vor Ort eine verlässliche Ansprechpartnerin beziehungsweise ein verlässlicher Ansprechpartner in Gesundheitsfragen zu sein“, stellte Grüttner fest. Die Anträge können von Ärztinnen und Ärzten gestellt werden, die bereit sind, ihre Praxis für eine Zeit von mindestens fünf Jahren in einem Gebiet mit regionalem Versorgungsbedarf zu führen. Für den Zeitraum 2012 bis 2014 stehen insgesamt 1,8 Millionen Euro zur Verfügung, die jeweils zu einem Drittel von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, den hessischen Krankenkassen und dem Land Hessen getragen werden.

Die Paktpartner haben bei der Ansiedlungsförderung vor allem die überwiegend ländlich strukturierten Landkreise im Blick. „Gefördert werden Regionen mit einem besonderen Versorgungsbedarf“, betonte Grüttner. Dieser ergebe sich aus einer Auswertung von unterschiedlichen Indikatoren, die die Versorgungssituation vor Ort beschreiben – wie eine geringe Arztdichte oder eine hohe Altersstruktur in den Gemeinden. Förderfähige Regionen seien demnach insbesondere die sieben Landkreise mit der geringsten Einwohnerdichte. Diese seien der Vogelsbergkreis, der Landkreis Waldeck-Frankenberg, der Werra-Meißner-Kreis, der Landkreis Hersfeld-Rotenburg, der Schwalm-Eder-Kreis, der Odenwaldkreis und der Landkreis Fulda. Ärztinnen und Ärzte können einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro durch das Programm erhalten, erklärte der Sozialminister, wenn sie sich im ländlichen Raum niederlassen. Bis zum 30. September 2012 haben interessierte Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, Förderanträge bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zu stellen.

Sozialminister Grüttner riet allen interessierten Ärztinnen und Ärzten, sich vor ihrem Antrag auf Zulassung bei der Niederlassungsberatung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zu informieren, um dort einen möglichen Förderantrag zu stellen. Um das Verfahren so unbürokratisch wie möglich zu halten, haben die Beteiligten einen gemeinsamen Beirat gebildet, der im Herbst über die Förderanträge entscheiden wird. Die Fördermittel dienen zur Finanzierung des Kaufpreises für die zu übernehmende Praxis und einer neuen Praxiseinrichtung. Nähere Informationen stehen auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Verfügung: www.kvhessen.de/Hessenpakt. Der Hessische Gesundheitspakt, die Zusatzvereinbarung sowie das Antragsformular stehen außerdem auf der Internetseite des Hessischen Sozialministeriums zur Verfügung: www.hsm.hessen.de (Gesundheit / Gesundheitspakt).

Hintergrundinformationen Hessischer Pakt:

Der „Hessische Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung für die Jahre 2012 bis 2014“ umfasst neben der Ansiedlungsförderung folgende wesentliche Punkte:

– Koordinierungsstelle und Kompetenzzentren für die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten: Bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten soll zukünftig die Allgemeinmedizin gestärkt werden, um Studierende vermehrt zu einer Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung zu motivieren. Zudem soll der ambulante Versorgungsbereich stärker als bisher in die ärztliche Ausbildung einbezogen werden. Den angehenden Medizinerinnen und Medizinern soll ermöglicht werden, ihr Praktisches Jahr über die jeweilige Universitätsklinik und den ihr zugeordneten Lehrkrankenhäusern hinaus in möglichst vielen geeigneten Krankenhäusern und Praxen zu absolvieren. Ferner haben die Kassenärztliche Vereinigung Hessen eine Koordinierungsstelle und die Universitäten Frankfurt und Marburg jeweils ein „Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin“ eingerichtet. Das Land Hessen fördert den Aufbau der beiden Kompetenzzentren mit jährlich insgesamt 150.000 Euro.

– Webbasiertes Informationsangebot für angehende Hausärztinnen und Hausärzte: Zum Abbau von Zugangshürden und zur Information über eine hausärztliche Tätigkeit wird ein zentrales Internetportal geschaffen. Zur besseren Darstellung sämtlicher Förder- und Unterstützungsmaßnahmen wird das Land Hessen die bestehenden Informationsangebote auf dieser Plattform bündeln und mit vorhandenen Internetseiten vernetzen. Das Portal wird voraussichtlich im Herbst 2012 an den Start gehen.

– Förderung und Stärkung ehrenamtlicher Pendel- und Begleitdienste: Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden hat sich das Land Hessen darauf verständigt, Qualifizierungsmaßnahmen für Personen anzubieten, die einen Mobilitätsdienst gründen und aufbauen wollen. Zudem sollen die Mobilitätsdienste durch die Kommunen in Abstimmung mit der Ärzteschaft Hilfestellung bei der Terminvergabe und Einteilung der verfügbaren Fahrer erhalten. Ziel ist es, die Lebensqualität und die selbstbestimmte Mobilität von Seniorinnen und Senioren weiter zu verbessern.

Hessisches Sozialministerium
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