(LNP) Zu dem Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung zur Regelung der Sicherungsverwahrung erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Das Bundesgesetz zur Sicherungsverwahrung ist schlecht, also kann es ein Landesgesetz nicht besser machen. Aber die Regierung versucht es noch nicht einmal. Mit der Sicherungsverwahrung wird massiv gegen das Prinzip des Schuldstrafrechts verstoßen: Es werden Inhaftierte für Taten eingesperrt, die sie noch gar nicht begangen haben. Sie müssen nach der Verbüßung ihrer Strafe in Haft bleiben – allein aufgrund des bloßen Verdachts, rückfallgefährdet zu sein.“
Der Gesetzentwurf sei ein Eingeständnis dafür, dass der Strafvollzug versage und sein Ziel, die Resozialisierung, verfehle. Nun solle das ausgerechnet in der nachgeschalteten Sicherungsverwahrung gemacht werden. Das bedeute: Menschen würden im Nachhinein noch einmal dafür bestraft, dass die Resozialisierung im Strafvollzug völlig unzureichend sei, so Wilken. Statt Gelder in Plätze für Sicherungsverwahrte zu investieren, müsse der Strafvollzug, so wie es das Gesetz auch vorschreibe, konsequent auf Resozialisierung ausgerichtet sein.
Wilken: „DIE LINKE. verkennt nicht, dass es vielfach Ängste und Befürchtungen in der Bevölkerung gibt. Ängste ernst nehmen bedeutet aber, sich mit ihnen auseinander zu setzen, statt sie einfach zu übernehmen. Gerade das erfordert aber eine Versachlichung der Debatte.
Und nicht zuletzt: Wir müssen uns mit Alternativen strafrechtlicher Gewalt auseinandersetzen und die gesellschaftlichen Ursachen von Kriminalität bekämpfen, statt in die populistischen Rufe konservativer Justizpolitiker nach immer schärferen Gesetzen einzustimmen.“
Thomas Klein
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag
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