LandesNachrichtenPortal

Sicherungsverwahrvollzug: Hamburger Regelung verfassungswidrig? SPD riskiert Rüffel aus Karlsruhe

(LNP) Die SPD riskiert für ihr Gesetz zum Sicherungsverwahrvollzug einen Rüffel aus Karlsruhe. Die Fraktionen von GRÜNEN, FDP und DIE LINKE fordern deshalb in einem Änderungsantrag, das Gesetz an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Der Hamburger Entwurf steht diese Woche in der Bürgerschaft zur Abstimmung und erfüllt aus Sicht der drei Oppositionsfraktionen nur zum Schein die Vorgaben der Karlsruher Richter zu Freiheitsorientierung und Therapiebezug.

Zentrale Frage des Vollzugsgesetzes ist der Abstand zum Strafvollzug, der aus dem letzten Urteil der Verfassungsrichter und des EU-Gerichtshofes als Maßstab gelten muss. Die Sicherungsverwahrten haben ihre Strafe bereits abgesessen und werden nun festgehalten, weil ihre Freilassung aus Sicherheitsgründen nicht verantwortbar ist. Die Verfassungsrichter haben aber in ihrem Urteil deutlich gemacht, dass der Staat sich aktiv darum bemühen muss, die Sicherungsverwahrten zu einem Therapieerfolg und zu einer Lebensertüchtigung nach oft sehr langen Haftstrafen zu führen.

Die Scheinresozialisierung des SPD-Gesetzentwurfes wird an einem kleinen Beispiel besonders deutlich: Viele der Maßnahmen zur Lebensertüchtigung werden unter den Vorbehalt der Gefährdung der Ordnung der Anstalt gestellt. Sie können so ohne weiteres mit Bezug auf diesen Vorbehalt außer Kraft gesetzt bzw. verweigert werden. Das niedersächsische Gesetz hat auf diese Ordnungsklausel im parlamentarischen Verfahren ganz verzichtet und mit den Stimmen aller Fraktion verabschiedet.

Es gibt aber auch einen finanziellen Aspekt, der den Staat motivieren sollte, Sicherungsverwahrte wieder zu einem Leben in Freiheit zu befähigen. Pro Sicherungsverwahrten fallen in Hamburg jährlich 90.00 Euro Kosten an, das jedenfalls zahlt das Land Schleswig-Holstein für seine nach Hamburg überstellten Sicherungsverwahrten.

Farid Müller, justizpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion und Vorsitzende des Justizausschusses, erklärt: „Senatorin Schiedek riskiert mit ihrem kompromisslosen Kurs einen Rüffel aus Karlsruhe. Das ist völlig unnötig. Andere Bundesländer machen vor, dass man diesen Bereich besser und verfassungskonform regeln kann. Ein besserer Vollzug mit Aussicht auf Freiheit und Therapieerfolg gefährdet die Öffentlichkeit nicht. Sicherungsverwahrte, bei denen die Maßnahmen erfolglos sind, kommen ohnehin nicht frei.“

Anna von Treuenfels,  justizpolitische Sprecherin der FDP-Bürgerschaftsfraktion: „Das Gesetz richtet sich inhaltlich gegen den Resozialisierungsgedanken, statt ihn zu stärken. Das ist eindeutig wider den Geist des zugrundeliegenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Längst haben andere Länder vorgemacht, wie es sein sollte, etwa die vormalige schwarz-gelbe Koalition in Niedersachsen. In Hamburg aber lässt sich die SPD ohne Not vom rückwärtsgewandten Denken der CDU vereinnahmen. Das ist schlecht für die Rechtssicherheit, schlecht für die Unterzubringenden und schlecht für den Rechtstaat.“

Christiane Schneider, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE: „Die Sicherungsverwahrung ist an sich ein fragwürdiges Mittel, die jetzige Situation schlicht ein Skandal. Der Senat ignoriert mit dem Gesetzentwurf die Mahnungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – denn gefordert wurden nicht kleine Verbesserungen gegenüber dem Strafvollzug, sondern eine grundsätzlich andere Ausrichtung. Zur Wahrung der Menschenwürde und ebenso zum Schutz der Gesellschaft muss das Ziel sein, vom ersten Tag die Rückkehr in die Freiheit und in ein sozialverträgliches Leben vorzubereiten und durch umfassende Hilfe zu begleiten.“

Alexander Luckow
Leiter Kommunikation der FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft
Alter Fischmarkt 11
20457 Hamburg
Tel. 040-42831-2613

Die mobile Version verlassen