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19. Oktober 2024
Bayern

Sind Frauen fähig eine Verkehrsfliegerschule zu führen??

(LNP) Anscheinend nicht, denn das Luftfahrt-Bundsamt verzögert seit über einem Jahr,  mit fadenscheinigen Gründen die uneingeschränkte Wiedererteilung der Genehmigung und gefährdet dadurch wissentlich die Existenz der Firma. Sind wir Frauen zu blöd um Handbücher zu lesen, zu interpretieren, oder gar zu schreiben??? Eine unter Leitung eines Mannes seit vielen Jahren genehmigte Flugschule Afit wird nach Übernahme durch eine Frau zum Spielball des Luftfahrt-Bundesamts. Wir Frauen müssen leider feststellen, dass im Luftfahrt-Bundesamt ganz offensichtlich der Überblick darüber verloren gegangen ist, welche Erlaubnis erteilt, welche Auflagen schon lange erfüllt sind, welche Zusagen und Genehmigungen gegeben wurden. In der Fliegersprache spricht man in einer solchen Situation von einem „Loss Of Control“.

Nach dem tragischen Flugunfall (September 2011) des Gründers und Inhabers Herrn Peter Kiener, wurde die Afit GmbH handlungsunfähig und verlor dadurch die Genehmigung als FTO. Im Dezember 2011 übernahm seine Schwester Frau C. Schütz die Flugschule. Seit dieser Zeit ist sie der Willkür des Luftfahrt-Bundesamts ausgesetzt.

Obwohl bis zum Todeszeitpunkt des Herrn P. Kiener , Flugzeuge, Schule und Ausbildungshandbücher ( nach diesen Büchern wurde sogar ein Teil des Personals des Luftfahrt-Bundesamts ausgebildet) genehmigt waren, sind komischer Weise diese jetzt für die Neuerteilung der Erlaubnis, nicht mehr genehmigungsfähig!!!

Wieso eine Neuerteilung? Warum keine Wiedererteilung?

Laut einem Gerichtsbeschluss hätte die Afit GmbH nach Klärung der personellen Besetzung bestimmter Positionen umgehend eine Schulgenehmigung erhalten müssen. Das sah das LBA aber anders, es sieht dies als eine Neuerteilung an und weigert sich kontinuierlich der vormals seit 1996 vom LBA genehmigte und ständig überwachte Verkehrsfliegerschule mit fadenscheinigen Begründungen, die uneingeschränkte Genehmigung zu erteilen.

Bestehende Genehmigungen werden einfach ignoriert, oder ihre frühere Erteilung einfach vergessen. Dies ist nur ein kleiner Bruchteil dessen mit dem die Afit zu kämpfen hat. Wir werfen dem LBA, Unkorrektheit, bei der Umsetzung getroffener Vereinbarungen und offensichtliche Weigerung dies nachzuvollziehen oder sich wenigstens daran zu erinnern vor.

Um die Voraussetzungen für eine FTO zu erfüllen, muss alles vorgehalten werden. Dazu zählen: Flugzeuge, Schulungsräume, Personal, Versicherungen usw. Das sich das monatlich auf eine gewaltige Summe beläuft dürfte auch einem Laien bekannt sein. Wenn alle Ämter und Behörden Jahre brauchen um ein paar Handbücher zu lesen, muss ja jede Firma pleite gehen.  Die Afit GmbH wird bewusst durch hinauszögern zur Aufgabe gezwungen um nachweisliche Fehler und die Inkompetenz der am Genehmigungsverfahren beteiligten Mitarbeiter des Luftfahrt-Bundesamts zu vertuschen.

Ist diese Sicherheit wirklich gewährleistet ?
Die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter ?

Afit GmbH
Frau Karin Lang / Frau Christine Schütz
Rosenheimerstraße 145 c
81671 München
Tel. 089-450 995 30
Tel. 08104-666034
info@afit.de
www.afit.de

Tipp aus der Redaktion: http://spd-bayern.blogspot.de/

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