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19. Oktober 2024
Hamburg

Soziale Erhaltungsverordnung / Duge: „Schlupfloch schließen – Verdrängung verhindern“

(LNP) Die Grünen wollen Mieter vor Verdrängung schützen und dazu eine Gesetzesänderung auf Bundesebene anstoßen. In einem Antrag fordern sie eine Bundesratsinitiative, um eine Gesetzeslücke bei Sozialen Erhaltungsverordnungen zu schließen, die Vermietern derzeit ein Schlupfloch bietet.

Darum geht es: Wenn ein Investor den Mietern eine Wohnung sieben Jahre lang zum Kauf anbietet, entfällt die weitere Genehmigungspflicht bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und jeder kann die Wohnung kaufen. Das entspricht nicht der Intention der Sozialen Erhaltensverordnung und ermöglicht Verdrängung.

Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Diese Gesetzeslücke ist bislang niemandem aufgefallen, sie muss schleunigst geschlossen werden. Wenn diese Praxis Schule macht, bricht uns das letzte Schutzinstrument vor Verdrängung und massenhafter Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen weg. Eine Änderung kann nur auf Bundesebene geschehen, hier kann die SPD in Berlin zeigen, ob ihr Wille zum Mieterschutz ernst gemeint ist. Auch die Verbände sind gehalten, ihre Mitglieder aufzufordern, diese Lücke nicht anzuwenden. Die meisten Mieter können sich den Kauf ihrer Wohnung angesichts der horrenden Preise schlicht nicht leisten. Nach Ablauf der Fristen könnten wir eine Vertreibungswelle erleben, die den sozialen Frieden in unserer Stadt bedroht. Ein aktuelles Beispiel gibt schon mal einen Vorgeschmack: An der Erichstraße auf St. Pauli soll eine ältere Mieterin nun das zweite Mal aus ihrer Wohnung verdrängt werden, das finde ich beschämend. So kann man mit Menschen nicht umgehen.“

Hintergrund
Bewohnerinnen und Bewohner der Erichstr. 29/35 auf St. Pauli werden aktuell von der Grundeigentümergesellschaft zum Kauf ihrer eigenen Wohnung aufgefordert. Nach dem Gesetz für die Sozialen Erhaltungsverordnungen bzw. der Umwandlungsverordnung ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig (die Genehmigung kann versagt werden kann). Wenn ein Grundeigentümer sich notariell und grundbuchlich abgesichert sieben Jahre lang verpflichtet die Wohnung zuerst zum Kauf anzubieten, entfällt die weitere Genehmigungspflicht. Damit kann dann die Wohnung an jeden X-Beliebigen verkauft werden, der dann auch nur eine verkürzte Frist von drei Jahren für den Eigenbedarf einhalten muss. Nach spätestens zehn Jahren kann allen Mieterinnen und Mietern gekündigt werden. Diese Lücke wurde bisher nicht angewendet und war vielen Betroffenen nicht bewusst. Das Gesetz mit entsprechenden Verordnungen kann nur über eine Bundesratsinitiative geändert werden.

*** Jan Dube – Pressesprecher ***
Bündnis 90 / Die Grünen
Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Burchardstraße 21, 20095 Hamburg
jan.dube@gruene-fraktion-hamburg.de
Telefon: +49-40-42831-2175
www.gruene-fraktion-hamburg.de

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