Startseite BundesländerHessen Sozialminister Stefan Grüttner macht hessischen Kommunen Angebot zum Erhalt öffentlicher Krankenhausträgerschaft

Sozialminister Stefan Grüttner macht hessischen Kommunen Angebot zum Erhalt öffentlicher Krankenhausträgerschaft

von Frank Baranowski
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(LNP) „Kommunale Kliniken können wirtschaftliche erfolgreich sein – das Land Hessen biete mit einem Konzept Unterstützung an – Holdinggesellschaft ermöglicht operative Entscheidungen nur nach fachlichen Erwägungen“

Öffentliche Kliniken sind ein wichtiger und wertvoller Bestandteil der Daseinsfürsorge. Das betonte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute im Landtag in Wiesbaden. „Von den 129 in den Hessischen Krankenhausplan aufgenommenen Kliniken befinden sich 43 in öffentlicher, 49 in freigemeinnütziger und 37 in privater Trägerschaft. Mein Ziel ist es, die Vielfalt der Krankenhausträgerschaft in Hessen auch weiterhin zu erhalten – sie kommt letztendlich den Patientinnen und Patienten zugute“, sagte Grüttner. Daher mache die Hessische Landesregierung den kommunalen Trägern mit dem Konzept zum Erhalt öffentlicher Klinikträgerschaft in Hessen ein Angebot, sie dabei zu unterstützen, die Kliniken in öffentlicher Trägerschaft zu erhalten und sie gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich aufzustellen.

„Ich sehe mit Sorge, dass die kommunalen Kliniken zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten geraten“, so der Sozialminister weiter. „Kommunale Kliniken können genauso erfolgreich sein wie private Kliniken. Dazu bedarf es jedoch struktureller Änderungen.“ Die meisten kommunalen Krankenhäuser agierten als Einzelkämpfer, ohne eine Bindung an einen größeren Verbund, sagte Grüttner. Aufgrund ihrer Größe vereinen die öffentlichen Kliniken – zumeist Kliniken der Notfallversorgung – mehr als die Hälfte aller Fallzahlen auf sich. „Den Kliniken macht vor allem der Umstand zu schaffen, dass den jährlichen Kostensteigerungen im Bereich der Sach- und Personalkosten keine entsprechende Steigerung des Erlöses gegenüber steht. In einem Verbund können Synergien erzeugt werden. Gemeinsam hätten die Kliniken mehr Gewicht und könnten wirtschaftlich erfolgreicher arbeiten.“ Ein wesentliches Feld für Einsparungspotentiale sei im Bereich der sogenannten Tertiärleistungen – Verwaltung, Wartung, technische Unterstützung – in Krankenhäusern zu finden. Große Konzernketten seien bei gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen auch deswegen so effizient, weil sie in diesen Bereichen auf konzernweite Strategien zurückgreifen können. Vom Vertrags- über das Einkaufs- bis hin zum Abrechungsmanagement könne ein Krankenhausverbund organisatorische und verwaltungstechnische Fragen zentral übernehmen.

In dem nun vorgestellten Konzept zum Erhalt öffentlicher Krankenhausträgerschaft in Hessen sei vorgesehen, eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu gründen, die die bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung der hessischen Bevölkerung zum Stiftungszweck hat. Damit solle garantiert werden, betonte Grüttner, dass künftige Gewinne nur der Gesundheitsversorgung zu Gute kommen. Parallel zur Stiftung übernehme ein neu geschaffener Zweckverband die Verpflichtung der einzelnen Kommunen, Krankenhäuser zu betreiben, und bilde so eine Solidargemeinschaft für die gesundheitliche Versorgung. Eine darunter liegende Holdinggesellschaft werde das operative Geschäft der beteiligten Krankenhäuser steuern. Zweckverband und Stiftung halten Anteile an dieser Holding. „Die Konstruktion ermöglicht es, dass die operativen Entscheidungen der Holding nur nach fachlichen Erwägungen getroffen werden“, betonte der Sozialminister.

Besondere Attraktivität erhalte das Konzept für die Kommunen durch den Umgang mit Altschulden der einzelnen Kliniken, stellte Sozialminister Grüttner fest. Diese müssen bislang vollständig durch den Träger – die Kommune – übernommen werden. Bei einer Umsetzung des Konzepts zum Erhalt öffentlicher Klinikträgerschaft in Hessen müsse der kommunale Träger jedoch nun nur noch einen Teil der Altschulden übernehmen. Ein Teil der Verbindlichkeiten des beitretenden Krankenhauses werde von der neuen Holding übernommen.

Die beteiligten Kommunen werden auch in Zukunft beteiligt, erklärte Sozialminister Grüttner. Der Zweckverband hessischer Krankenhausträger werde aus den beteiligten Kommunen gegründet und sei an der Management Holding beteiligt, die das operative Geschäft gestaltet. Zusätzlich seien die Kommunen durch den Stiftungsbeirat an der Stiftung hessischer Krankenhäuser beteiligt und halten Anteile an den Krankenhäusern, die in ihrer Kommune angesiedelt sind.

Das Konzept sei ein Angebot an die kommunalen Träger, betonte Grüttner. Die Entscheidung für den Schritt zur Beteiligung an dem Konzept liege bei den Trägern der Kliniken. Gemeinsam mit interessierten Kommunen – bisher hätten bereits eine Vielzahl von Kommunen Interesse signalisiert – solle nun in einer Arbeitsgruppe erörtert werden, wie das Konzept in der Praxis ausgestaltet werden kann, so der Sozialminister weiter. „In den ersten Monaten des nächsten Jahres soll bereits eine konkrete Entscheidungsvorlage an die kommunalen Gremien gehen“, betonte der Minister abschließend.

Informationen:
Die Landesregierung wurde bei der Entwicklung eines Konzepts für den Erhalt öffentlicher Klinikträgerschaft in Hessen von der Rechtsanwaltskanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der TK Management GmbH unterstützt, die beide Experten im Bereich des Gesundheitswesens sind.

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